Bonusmaterial

  • Ablaufdiagramm Schuldenregulierung
  • Pfändungsrechner

Was darf ich behalten bei Privatinsolvenz?

Erfahren Sie was Sie nach dem Anmelden der Privatinsolvenz noch besitzen dürfen, was wird Ihnen wahrscheinlich weggenommen und wie Sie sich schützen.

Viele Betroffene fragen sich vor einer Privatinsolvenz was behalten werden darf? In diesem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Aspekte und geben Tipps was alles zu beachten ist.

Grundsätzlich ist der Schuldner verpflichtet einen Teil seines Vermögens zu entbehren. Der Ablauf ist im Insolvenzverfahren geregelt. Der noch verfügbare Vermögen wird genutzt, um die Kosten des Verfahrens zu decken sowie Gläubiger zu befriedigen. Dabei gelten die selben Regeln wie bei der Pfändung.

Was darf gepfändet werden? Was nicht?

Bargeld, Guthaben auf dem Konto sowie Wertpapiere z.B. Aktien sind im Fokus der Verwertung.
Bei einer Sachpfändung können auch Schmuck, Antiquitäten oder wertvolle Elektroartikel wie z.B. eine Macbook gepfändet werden.
Folgende Dinge sind jedoch in der Regel nicht pfändbar:

  • Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, Haus-und Küchengeräte, sofern sie einer angemessenen Lebensführung entsprechen
  • Kleintiere in beschränkter Zahl (z.B. Hühner, Kaninchen, Gänse)
  • Geräte, die der Informationsbeschaffung dienen (Radio,- Fernsehgeräte), sofern sie keinen besonderen Wert haben
  • Brillen und wegen anderer körperlicher Gebrechen notwendige Hilfsmittel, soweit diese Gegenstände zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie bestimmt sind

Fragen und Antworten

„Kann ich mein Haus behalten?“

Bei der Frage „Was darf ich bei Privatinsolvenz behalten“ kommt schnell die Frage nach Immobilien-Eigentum. Grundsätzlich dürfen Eigentumswohnungen, Häuser, Grundstücke gepfändet werden. Das geschieht durch eine Zwangsversteigerung.

Falls hohe Schulden auf der Immobilien lasten kann es sein, dass der Insolvenzverwalter die Immobilie nicht versteigert.

„Kann ich mein Auto behalten?“

Auch Kraftfahrzeuge (Auto, Motorrad, LKW, Busse) fallen in den Bereich der Insolvenzmasse. Ein finanziertes Auto, deren Restschuldensumme den Wert des Fahrzeuges übersteigt, kann Ihnen nicht weggenommen werden, ebenso ein Leasingfahrzeug. Sie können ohne Probleme aus Ihrem unpfändbaren Einkommen die Raten weiter bezahlen. Wenn Ihr Fahrzeug nicht finanziert ist und einen Wert von ca. 2500,00 € nicht übersteigt und Sie dieses für Ihre Erwerbstätigkeit benötigen, können Sie es ebenfalls behalten.

Auch gibt es Ausnahmen unter gewissen Voraussetzungen wie z.B. wenn das Auto für die Berufsausführung notwendig ist bzw. die Arbeit damit erreicht werden muss und keine öffentlichen Verkehrsmittel bereit stehen.
Weiterhin kann bei einer Behinderung das Auto unter Umständen behalten werden.

„Wie viel vom Gehalt darf ich behalten?“

Auch beim Lohn stellen sich viele Schuldner die Frage „Was darf ich davon behalten bei Privatinsolvenz?“.
In der Wohlverhaltensphase sind Schuldner verpflichtet den pfändbaren Teil ihres Einkünfte an den Verwalter der Insolvenz abzugeben. Diese Summe hängt vom eigenen Einkommen und ob eine Unterhaltspflicht gegenüber Dritten besteht.
Den genauen Betrag erfahren Sie in der Pfändungstabelle oder durch den Pfändungsrechner.

Wie ist Ihr beruflicher Status?

Bei wie vielen Unternehmen/Personen haben Sie Schulden?

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Bei wie hoch ist die Schuldensumme?

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Netto-Einkommen im Monat?

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Was ist noch wichtig, zu wissen?

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