Hinweise zur Pfändungstabelle
Aus der linken Spalte der Pfändungstabelle entnehmen Sie bitte Ihr monatliches Nettoeinkommen. Zum Nettoeinkommen im Sinne der Pfändungstabelle zählen insb. Gehalt abzüglich Zulagen des Arbeitgebers, Altersrente, ALG 1 und ALG 2, vermögenswirksame Leistungen sowie die Hälfte von eventuell gewährtem Weihnachts-oder Urlaubsgeld.
Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens werden Ihre unterhaltspflichtigen Personen berücksichtigt. Hierzu zählen z.B. leibliche Kinder oder Ehepartner ohne Einkommen.
Sie können Ihren Freibetrag auch mit Hilfe des Pfändungsrechners komfortabel ermitteln.