Insolvenz

Lernen Sie hier die wichtigsten Fakten zur Insolvenz kennen und welche Rechtsbegriffe im Zusammenhang mit der Insolvenz wichtig sind.

Grundsätzliches

Als Insolvenz wird eine Situation bezeichnet wenn ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.
Dabei unterscheiden wir zwischen:

Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz)

Privatinsolvenz beantragen können Sie, wenn Sie Verbraucher sind und Ihre Schulden Ihrem privaten Konsum zugeordnet werden können, beispielsweise durch Ratenkäufe, Handyverträge oder Versicherungsverträge.

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Regelinsolvenz (für Selbstständige)

Regelinsolvenz gilt, wenn Sie im Fall der Antragstellung selbständig tätig sind, als ehemals Selbständiger mehr als 19 Gläubiger oder Schulden aus nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen haben.

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Wie ist der Ablauf?

Der Ablauf bei einer Insolvenz beginnt immer damit, dass wir uns bei Ihren Gläubigern für Sie legitimieren und bereits mit dem ersten Schriftverkehr den Einigungsversuch oder die beabsichtigte Privatinsolvenz ankündigen.

Kann die Insolvenz vermieden werden?

Sie kann vermieden werden, wenn Sie Ihren Gläubigern eine akzeptable Raten – oder Einmalzahlung anbieten. Viele Gläubiger stimmen bereits bei einer Rückzahlungsquote von 30 % zu.

Die Kosten einer Insolvenz bewegen sich bei uns im angemessenen Rahmen. Es handelt sich um entgültige Festpreise die für jeden Schuldner auch bezahlbar sind. Eine Ratenzahlung ist möglich. 

Insolvenz vermeiden durch Schuldnerberatung

Insolvenzantrag

Erfahren Sie mehr üben den Insolvenzantrag den Privatpersonen oder auch juristische Personen stellten können.

Insolvenzantrag

A-Z der Insolvenz

Nutzen Sie das große Glossar rund um Insolvenz, Privatinsolvenz und Regelinsolvenz

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