Machen Sie sich mit dem Pfändungsschutzkonto vertraut, lernen Sie, eine Pfändungstabelle richtig zu interpretieren und rechnen Sie mit dem Pfändungsrechner Ihren Pfändungsbetrag aus.
Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Pfändung“?
In den meisten Fällen wird eine Pfändung von einem Gerichtsvollzieher vorgenommen, aber auch Vollziehungsbeamte des Finanzamts oder der Krankenkassen können die Pfändung durchführen. Bei der Pfändung handelt es sich um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Eine Pfändung dient dazu, die Geldforderungen der Gläubiger zu erfüllen. Das Gesetz unterscheidet zwischen der Pfändung ins bewegliche Vermögen und der Pfändung ins unbewegliche Vermögen des Schuldners.
Maßnahmen der Pfändung ins bewegliche Vermögen
- Kontopfändung
- Lohnpfändung
- Sachpfändung
- Taschenpfändung
- Pfändung in Vermögensrechte
- eidesstattliche Versicherung
Maßnahmen der Pfändung ins unbewegliche Vermögen
Voraussetzungen einer Pfändung
Im privaten Recht wird bei einer Pfändung vorausgesetzt, dass ein Pfändungsantrag des Gläubigers bei Gericht eingegangen ist. Darüber hinaus muss ein Vollstreckungstitel gegen den Schuldner vorliegen, der diesem auch zugestellt wurde. Im öffentlichen Recht reicht eine Vollstreckungsanordnung aus. Als Beispiel sei hier aus der Praxis die Vollstreckungsordnung des Finanzamtes wegen nicht gezahlter Steuern genannt.
Verfügungsverbot für Pfandsachen
Eine Pfändung löst gleichzeitig ein Verfügungsverbot gegenüber dem Schuldner für die beschlagnahmte Pfandsache aus. Ein Gerichtsvollzieher pfändet bewegliche Sachen, die er nach Pfändung in seinen Besitz nimmt. Auch Geld, Wertpapiere und andere wertvolle Objekte werden von dem Gerichtsvollzieher beschlagnahmt. Falls der Gerichtsvollzieher die Sachen nicht sofort mitnehmen kann, wird ein Pfandsiegel auf die Objekte angebraucht, um sie als gepfändet zu kennzeichnen. Diese Objekte bleiben bis zur Verwertung beim Schuldner.