Ablauf des Insolvenzverfahrens

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Ablauf bei Privatinsolvenz

  1. Aussergerichtlicher Einigungsversuch
  2. Privatinsolvenz Antrag
  3. Gerichtlicher Einigungsversuch
  4. Insolvenzverfahren
  5. Wohlverhaltensperiode
  6. Restschuldbefreiung

Ablauf bei Firmen

  1. Eröffnungsverfahren
  2. Insolvenzverfahren
  3. Abschluss

Ablauf des Insolvenzverfahrens bei Privatpersonen (Verbraucherinsolvenz)

Der Ablauf einer Privatinsolvenz ist gesetzlich geregelt und folgt einem Ablaufschema in sechs Schritten.

Der erste Schritt ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch. Hier werden die Gläubiger informiert, dass der Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten ist. Zudem wird versucht eine Lösung mit den Gläubigern durch Raten-oder Einmalzahlung zu finden.

Sollte der Versuch scheitern, folgt der Antrag auf Privatinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht. Wenn der Antrag vom Gericht angenommen wird, kann ein weiterer gerichtlicher Einigungsversuch erfolgen, wenn außergerichtlich die Mehrheit der Gläubiger, mit der Mehrheit der Forderungen zugestimmt hat. Gibt es auch hier wieder keine Einigung startet das Insolvenzverfahren.

Ein vom Gericht beauftragter Insolvenzverwalter ist zuständig für Verwertung des pfändbaren Eigentums des Schuldners. Die Erlöse aus diesem Schritt werden an die Gläubiger verteilt und es erfolgt ein Schlusstermin. Sollte es keine Beanstandungen geben wird das Verfahren aufgehoben.

Ab jetzt folgt die Wohlverhaltensperiode. Der Schuldner unterliegt in diesem Zeitraum strengen Regeln und darf u.a. keine weiteren Schulden machen. Nach Ende dieser Phase kann im Anschluss die Restschuldbefreiung erfolgen. Damit werden alle Forderungen an den Schuldner ungültig.

Ablauf des Insolvenzverfahrens bei Firmen (Regelinsolvenz)

Wenn bei Unternehmen die juristische Personen sind (z.B. GmbH) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen, muss ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Dieses heißt dann Regelinsolvenzverfahren.

Ein Regelinsolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden. Zu den juristischen Personen zählen u.a. die GmbH und der nicht rechtsfähige Verein.

Der Ablauf der Regelinsolvenz startet bei juristischen Personen mit einem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens vor dem zuständigen Insolvenzgericht. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, beginnt das Eröffnungsverfahren.

Nach dem Beginn des Insolvenzverfahrens wird auch hier ein Insolvenzverwalter vom Gericht bestimmt. Dieser stellt das Restvermögen der Firma sicher. Aus diesem Vermögen werden Forderungen von Gläubigern beglichen. Danach wird entschieden, ob das Unternehmen liquidiert oder saniert wird.

Im letzten Schritt erfolgt ein Schlusstermin beim Gericht, wo die Aufhebung des Verfahrens beschlossen werden kann.

Ein Regelinsolvenzverfahren kann ferner über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (GbR oder Einzelunternehmen) eröffnet werden. Dafür müssen zunächst alle Gläubiger und die jeweilige Schuldensumme ermittelt werden. Wenn alles vorliegt, kann der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden.

Der vom Gericht bestellt Insolvenzverwalter ermittelt, ob Vermögen oder pfändbares Einkommen vorhanden ist und gibt die selbständige Tätigkeit frei, was bedeutet, dass der Schuldner weiterhin selbständig tätig sein kann.

Häufige Fragen und Antworten

Wann kommt der Bescheid über die Restschuldbefreiung?

In der Regel erfolgt die Zusendung nach 2-3 Monaten wenn alles ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.

Was passiert nach der Insolvenzeröffnung?

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt eine Prüfung durch das Gericht, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die Insolvenzmasse (Vermögen des Schuldners, pfändbares Einkommen des Schuldners) die Verfahrenskosten deckt.

Was kontrolliert der Insolvenzverwalter?

Die Hauptaufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die Insolvenzmasse zu verwalten und an die Gläubiger aufzuteilen. Zusätzlich erstellt er ein Gläubigerverzeichnis.

Wichtiger Tipp

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