Privatinsolvenz und Betrug / unerlaubte Handlung

Kann ich Privatinsolvenz beantragen, obwohl ich wegen Betruges angezeigt, bzw. bereits rechtskräftig wegen Betruges verurteilt worden bin?

Antwort: Ja, ein Antrag auf Privatinsolvenz ist trotzdem möglich. Zu beachten ist jedoch, dass die Forderungen von Gläubigern, die auf einer vorsätzlich unerlaubt begangenen Handlung beruhen – wie beispielsweise Betrug, Diebstahl oder Körperverletzung – grundsätzlich nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind. Ein Betrug liegt z.B. vor, wenn Sie einen Kredit aufgenommen und bereits bei Antragstellung falsche Angaben gemacht haben. Ein Betrug ist ebenso gegeben, wenn Sie bereits bei Abschluss eines Vetrages gar nicht vor hatten, die Forderung jemals zu begleichen. Für die Gläubiger ist der Nachweis, dass ein Schuldner einen Betrug begangen hat, sehr schwer zu führen. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass die Gläubiger ihre Forderung überhaupt unter Hinweis auf diesen Rechtsgrund zur Insolvenztabelle anmelden und dieses auch so festgestellt wird. Falls  Gläubiger Forderungen aus unerlaubter Handlung zur Tabelle im Privatinsolvenzverfahren anmelden, erlangt der Schuldner immer Kenntnis davon. Der Schuldner hat dann die Möglichkeit innerhalb einer bestimmten Frist, der Anmeldung aus Betrug oder unerlaubter Handlung zu widersprechen. Die Gläubiger sind in diesem Fall trotz Privatinsolvenz gezwungen, eine separate Feststellungsklage bei Gericht einzureichen. Besteht ein großer Teil der Forderungen aus unerlaubten Handlungen, besteht die Gefahr, dass das Gericht Ihnen die Kostenstundung für die Privatinsolvenz versagt. Das bedeutet, dass Sie ca. 1500,00 € bis 2000,00 € Gerichtskosten für die Privatinsolvenz selbst aufbringen müssen.

Rechtsanwältin Dorothee Westphal-Rohn

Empfehlung von Rechtsanwältin Dorothee Westphal-Rohn

Im Falle einer Privatinsolvenz im Zusammenhang mit unerlaubten Handlungen sind eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen und Detailproblemen relevant. Daher sollten Sie in jedem Fall frühzeitig eine anwaltliche Beratung suchen! Vor allem zur Durchsetzung der Stundung der Gerichtskosten ist ein entsprechendes Antragsverfahren notwendig, damit das Insolvenzverfahren nicht weiter in die Schuldenkrise führt. Weiterhin zeigt unsere Erfahrung, dass bei entsprechend professioneller Vorgehensweise für den Betroffenen die Situation deutlich verbessert werden kann – egal, ob eine rechtskräftige Verurteilung oder nur eine Anzeige vorliegt. Zögern Sie daher nicht, sich bei Vorliegen dieser Voraussetzungen über unsere Beratungsmöglichkeiten zu informieren. Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot und begleiten Sie bei Auftragserteilung zum Festpreis durch Ihr Insolvenzverfahren.
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