Bonusmaterial

  • Ablaufdiagramm Schuldenregulierung
  • Pfändungsrechner

Worauf Sie bei Inkassounternehmen achten sollten und welche Aufgabe diese haben?

Was ist ein Inkassounternehmen und welche Arten von Inkassogeschäften gibt es?

Ein Inkassounternehmen ist ein Dienstleistungsunternehmen, das vom Gläubiger beauftragt wird, seine Forderung beim Schuldner einzutreiben.

Entweder wird das Inkassountenehmen vom Gläubiger beauftragt, die Beitreibungsmaßnahmen in dessen Namen vorzunehmen. Das Inkassounternehmen handelt dann mit Vollmacht des Gläubigers. Das Risiko, dass die Forderung nicht beigetrieben werden kann, liegt dann beim Gläubiger.

Oder, der Gläubiger verkauft seine Forderung an das Inkassounternehmen zu einem viel geringeren Preis, als dieser dem Wert der Forderung entspricht. Dann liegt eine sog. Abtretung vor, die in der Praxis sehr oft vorkommt. Das Inkassounternehmen ist jetzt Forderungsinhaber und somit Ihr neuer Gläubiger. Das Risiko, dass die Forderung nicht beigetrieben werden kann, liegt nun beim Inkassounternehmen. Ein Inkssounternehmen hat folgende Befugnisse:

• Mahnschreiben

• Anträge auf Mahn-und Vollstreckungsbescheide

• Verwertung von Sicherheiten

• Veranlassen von Pfändungsmaßnahmen über den Gerichtsvollzieher

• Abschluss von Vergleichsvereinbarungen zur Schuldenbefreiung

• Veranlassen von Einträgen in die Schufa

Auf was muss ich besonders achten, wenn ich Post vom Inkassounternehmen erhalte?

Wahrscheinlich jeder Schuldner hat bereits mit Inkassounternehmen zu tun gehabt. Plötzlich meldet sich nicht mehr der Gläubiger selbst, sondern ein Inkassountenehmen hat sich eingeschaltet. Was noch viel drastischer ist, sind die Kosten, Zinsen und Mahngebühren, die mit Abgabe der Forderung an das Inkassounternehmen verbunden sind. Nicht selten kommt es vor, dass Zinsen sowei Mahn-und Inkassokosten weit überzogen sind. Gern wird auch ein zusätzlicher Anwalt eingeschaltet, der wiederum die Forderung vom Inkassounternehmen weiter bearbeitet. Hier werden dem Schuldner neben den entstandenen Inkassokosten zusätzliche Anwaltskosten aufgebürdet. Das Inkassounternehmen kann auch vom Gläubiger beauftragt werden, Pfändungen einzuleiten.

Darauf müssen Sie unbedingt achten!

• Höhe der Hauptforderung

Prüfen Sie, ob die Hauptforderung, die in der Aufstellung des Inkassounternehmens mitgeteilt wird, noch dieselbe Höhe hat, die ursprünglich gegeben war. Wenn Sie z.B. einen Einkauf für 200,00 € getätigt haben, darf die Hauptforderung in allen Mahnschreiben auch nur mit 200,00 € beziffert sein. Alles andere wären versteckte Kosten.

• Höhe der Zinsen

Der Zinssatz muss korrekt berechnet sein. Es ist üblich, dass der Gläubiger Verzugszinsen in Rechnung stellt. Diese Verzugszinsen variieren jedoch. Als Verzugszinsen geltend gemacht werden bei einem Verbrauchergeschäft 5 % Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Seit dem 01.07.2012 liegt dieser bei 0,12 %. Ihnen dürfen also täglich nur 5,12 % Zinsen auf die Hauptforderung in Rechnung gestellt werden.

• Höhe der Kosten

Inkassokosten dürfen nur einmalig in Rechnung gestellt werden. Unterschiedliche Rechtsauffassungen an den Amtsgerichten bestehen leider immer noch, was Anwaltskosten neben bereits entstandenen Inkassokosten betrifft. Einige Gerichte vertreten die Auffassung, dass die Inkassokosten dann entfallen. Andere Gerichte lassen beides nebeneinander gelten. Ggf. sollten Sie eine Schuldenberatung mit der Prüfung der Forderungshöhe beauftragen.

Viele unserer Mandanten sind, bevor Sie von uns betreut werden, oftmals verwundert, dass die Forderungen trotz Ratenzahlungen nicht geringer oder nur sehr sehr langsam abgetragen werden. Der Grund dafür ist, dass der Schuldner aufgrund seiner Unerfahrenheit keinen Kosten-und Zinsstopp aushandelt und auch sonst keine Zahlungsbestimmung trifft. Dann gilt nämlich folgendes: Die Zahlungsbestimmung legt das Gesetz fest. Sie zahlen also zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptforderung. So kann das Inkassounternehmen weiterhin tägliche Verzugszinsen in Rechnung stellen, weil sie zunächst die hohen Kosten abstottern und erst zum Schluss Zahlungen auf die Hauptforderung leisten. Im Übrigen dürfen nur Verzugszinsen auf die Hauptforderung und auf die Kosten geltend gemacht werden. Einen Zinseszins verbietet das Gesetz.
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