Kosten einer Schuldenberatung

Als An­walts­kanz­lei haben wir die Mög­lich­keit, die Kos­ten für die Schul­den­be­ra­tung über einen Be­ra­tungs­hil­fe­schein bei Ihrem Amts­ge­richt ab­zu­rech­nen.

Leider bewilligen immer weniger Gerichte Beratungshilfe. Unsere Erfahrungen in den letzten Jahren hat jedoch folgendes gezeigt: Wenn die Mandanten persönlich zum Amtsgericht gehen und diesen Antrag stellen, sind die Erfolgsaussichten weitaus höher, als ein anonymer schriftlicher Antrag aus unserer Kanzlei. Das liegt daran, dass die Bewilligung der Beratungshilfe in vielen Fällen im Ermessen des jeweiligen Justizangestellten liegt. 

Ohne Be­ra­tungs­hil­fe er­folgt un­se­re Dienst­leis­tung für die Schul­den­be­ra­tung gegen Zah­lung eines Ho­no­rars. Bei un­se­rer Ho­no­rar­ge­stal­tung haben wir dar­auf ge­ach­tet, Ihre an­ge­spann­te fi­nan­zi­el­le Si­tua­ti­on nicht über Ge­bühr zu stra­pa­zie­ren. Bei un­se­rem Ho­no­rar han­delt es sich um ent­gül­ti­ge Fest­prei­se, die auch für Sie so­zi­al­ver­träg­lich und be­zahl­bar sind.

Damit Sie sich einen Über­blick über die Kos­ten un­se­rer Schul­den­be­ra­tung ver­schaf­fen kön­nen, sehen Sie nach­fol­gend un­se­re Ge­büh­ren, deren Höhe sich nach der An­zahl der Gläu­bi­ger rich­tet (Alle Prei­se inkl. ge­setz­li­cher Mwst.).

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So­fern Sie mehr als 35 Gläu­bi­ger haben, fra­gen Sie uns bitte nach der Höhe der Ge­büh­ren. Wir geben gern Aus­kunft. Es be­steht grund­sätz­lich die Mög­lich­keit einer Ra­ten­zah­lungs­ver­ein­ba­rung.

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