Kosten einer Schuldenberatung
Als Anwaltskanzlei haben wir die Möglichkeit, die Kosten für die Schuldenberatung über einen Beratungshilfeschein bei Ihrem Amtsgericht abzurechnen.
Leider bewilligen immer weniger Gerichte Beratungshilfe. Unsere Erfahrungen in den letzten Jahren hat jedoch folgendes gezeigt: Wenn die Mandanten persönlich zum Amtsgericht gehen und diesen Antrag stellen, sind die Erfolgsaussichten weitaus höher, als ein anonymer schriftlicher Antrag aus unserer Kanzlei. Das liegt daran, dass die Bewilligung der Beratungshilfe in vielen Fällen im Ermessen des jeweiligen Justizangestellten liegt.
Ohne Beratungshilfe erfolgt unsere Dienstleistung für die Schuldenberatung gegen Zahlung eines Honorars. Bei unserer Honorargestaltung haben wir darauf geachtet, Ihre angespannte finanzielle Situation nicht über Gebühr zu strapazieren. Bei unserem Honorar handelt es sich um entgültige Festpreise, die auch für Sie sozialverträglich und bezahlbar sind.
Damit Sie sich einen Überblick über die Kosten unserer Schuldenberatung verschaffen können, sehen Sie nachfolgend unsere Gebühren, deren Höhe sich nach der Anzahl der Gläubiger richtet (Alle Preise inkl. gesetzlicher Mwst.).
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Sofern Sie mehr als 35 Gläubiger haben, fragen Sie uns bitte nach der Höhe der Gebühren. Wir geben gern Auskunft. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung.