Aktuelle Pfändungstabelle 2025/2026

Die nachstehende Pfändungstabelle, gültig ab 01.07.2025, gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie viel bei einer Lohnpfändung von Ihrem Einkommen gepfändet werden darf.

Hinweise zur Pfändungstabelle

Aus der linken Spalte der Pfändungstabelle entnehmen Sie bitte Ihr monatliches Nettoeinkommen. Zum Nettoeinkommen im Sinne der Pfändungstabelle zählen insb. Gehalt abzüglich Zulagen des Arbeitgebers, Altersrente, ALG 1 und ALG 2, vermögenswirksame Leistungen sowie die Hälfte von eventuell gewährtem Weihnachts-oder Urlaubsgeld.

Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens werden Ihre unterhaltspflichtigen Personen berücksichtigt. Hierzu zählen z.B. leibliche Kinder oder Ehepartner ohne Einkommen.

Sie können Ihren Freibetrag auch mit Hilfe des Pfändungsrechners komfortabel ermitteln.

Pfändbarer Betrag bei Unterhaltspflicht für ... Personen
Nettolohn monatlich 0 1 2 3 4 5

Der Mehrbetrag über 4.766,99 Euro ist voll pfändbar.

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