Privatinsolvenz und der Arbeitgeber

Erfährt mein Arbeitgeber von meiner Privatinsolvenz? Kann mir deshalb gekündigt werden?

Ja! Es ist eher wahrscheinlich, dass der Arbeitgeber vom Privatinsolvenzverfahren Kenntnis erlangt. Dies ist deshalb zu erwarten, weil die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht wird. Im Übrigen wird der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder an Ihren Arbeitgeber heran treten, wenn pfändbares Einkommen vorhanden ist oder hierüber Klärungsbedarf besteht. Wenn Sie nicht sicher sind, wie hoch Ihr pfändbares Einkommen ist, können Sie dieses mit unserem Pfändungsrechner ermitteln. Ein weiterer Grund, dass Ihr Arbeitgeber von der Privatinsolvenz erfährt, ist der, dass Sie im Formular zum Privatinsolvenzantrag eine Abtretungserklärung über Ihr pfändbares Einkommen unterzeichnen. Der Treuhänder ist damit verpflichtet, sich an Ihren Arbeitgeber zu wenden, um zumindest die Höhe Ihres Pfändungsbetrages zu ermitteln. Ergibt sich aus der Mitteilung des Arbeitgebers, dass Sie pfändbares Einkommen haben, wird dieses jeden Monat auf das sog. Treuhänderkonto überwiesen. Der Treuhänder ist für die Verteilung dieses Betrages zuständig.

Eine Insolvenz ist kein Kündigungsgrund. Aber: der Arbeitgeber kann im Verlauf des Verfahrens verpflichtet werden, jeden Monat das pfändbare Einkommen zu ermitteln und an den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter auszuzahlen. Im Übrigen sind Sie nicht verpflichtet, in einem Vorstellungsgespräch Ihrem zukünftigen Arbeitgeber von Ihrer Privatinsolvenz zu berichten, auch nicht, wenn der zukünftige Arbeitgeber nachfragt.

Erfährt mein Arbeitgeber auch ohne Privatinsolvenz von meinen Schulden?

Ihr Arbeitgeber muss nicht zwangsläufig von Ihrer Schuldensituation erfahren, es kommt darauf an, inwieweit die Gläubiger oder Inkassounternehmen bereits die Pfändung veranlasst haben. Wenn Sie bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, müssen Sie damit rechnen, dass sich der vollstreckende Gläubiger kurz darauf an Ihren Arbeitgeber wenden wird, um eine Lohnpfändung einzuleiten. Die Adresse Ihrers Arbeitgebers müssen Sie im Protokoll zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung angeben. Ein weiterer Grund, dass Ihr Arbeitgeber von Ihrer Situation erfährt, kann eine von Ihnen in einem Kreditvertrag vereinbarte Lohnabtretung sein. Sobald Sie mit der Zahlung von zwei Raten in Verzug sind, kann die Bank sich an Ihren Arbeitgeber wenden und die Lohnabtretung offen legen. Einen Vollstreckungstitel, der erst bei Gericht beantragt werden muss, benötigt die Bank in diesem Fall nicht.

Rechtsanwältin Dorothee Westphal-Rohn

Empfehlung von Rechtsanwältin Dorothee Westphal-Rohn

Wir raten unseren Mandanten grundsätzlich, den Arbeitgeber rechtzeitig in einem Vieraugengespräch über eine bevorstehende Privatinsolvenz zu informieren. Hierbei erweist es sich nach unseren Erfahrungen als vorteilhaft, wenn neben der Situation auch schon der Wille zur Lösung und die Vorgehensweise zur Bereinigung der Schulden durch den Betroffenen dargestellt wird. Wir bereiten im Rahmen unserer Betreuung dieses Gespräch gegebenenfalls mit Ihnen vor. Allerdings ist das Gespräch mit dem Arbeitgeber – ebenso wie die gesamte Privatinsolvenz – gegebenenfalls vermeidbar. Wir prüfen für Sie, ob sich Pfändung und Privatinsolvenz nicht durch eine außergerichtliche Schuldenbefreiung mit den Gläubigern abwenden läßt und führen für Sie die entsprechenden Verhandlungen.
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