Bonusmaterial

  • Ablaufdiagramm Schuldenregulierung
  • Pfändungsrechner

Welche Personen oder Institutionen sind an einer Pfändung beteiligt?

Sobald eine Pfändungs-oder Vollstreckungsmaßnahme eingeleitet wird, können folgende Personen mit deren Bearbeitung und Durchführung beschäftigt sein:

  • Gläubiger
  • Inkassounternehmen
  • Gerichtsvollzieher
  • Vollstreckungsgericht
  • Vollziehungsbeamter

Eine Pfändung wird nur auf Antrag des jeweiligen Gläubigers durchgeführt. Ohne einen entsprechenden Antrag steht nie der Gerichtsvollzieher vor Ihrer Tür. Eine Pfändung kann mit verschiedenen Aufträgen zur Durchführung einher gehen, so dass es entsprechend vielfältige Pfändungsarten gibt. In der Praxis bedienen sich die Gläubiger meist eines Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwalts zur Vollstreckung. Diese formulieren auch die korrekten Anträge und wissen, welche rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen an einen Pfändungsantrag zu stellen sind.

Der Antrag ist bei dem für Sie am Wohnort zuständigen Amtsgericht, welches eine eigenen Vollstreckungsabteilung hat, zu stellen. Das Rechtsgebiet der Vollstreckung ist fast vollständig auf den Rechtspfleger, welcher Bediensteter des Vollstreckungsgerichts ist, übertragen. Nur in Einzelfällen, so z.B. bei Unterzeichnung von Haftbefehlen zur Erzwingung der Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung ist der Richter zuständig.

Der Gerichtsvollzieher wird mit der Durchführung der Pfändungen beauftragt. Er erhält die Aufträge über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle oder kann direkt vom Gläubiger beauftragt werden. Der Vollziehungsbeamte hat eine ähnliche Funktion, wie der Gerichtsvollzieher. Dieser ist jedoch Angestellter der jeweiligen Institution. Den klassischen Vollziehungsbeamten finden Sie beim Finanzamt. Das Finanzamt ist ein öffentlich rechtlicher Gläubiger und muss Pfändungsmaßnahmen nicht extra bei Gericht beantragen.

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