Bonusmaterial

  • Ablaufdiagramm Schuldenregulierung
  • Pfändungsrechner

Welche Befugnisse hat ein Gerichtsvollzieher?

Der Gerichtsvollzieher hat seinen Besuch angekündigt. Worauf muss ich achten? Darf der Gerichtsvollziehr alles mitnehmen, was ich besitze?

Die Zwangsvollstreckung wird, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist, durch Gerichtsvollzieher durchgeführt, die sie im Auftrag des Gläubigers zu bewirken haben.

Der Gerichtsvollzieher ist weder Erfüllungsgehilfe des Gläubigers, noch dessen Vertreter. Zwischen dem Gläubiger und dem Gerichtsvollzieher  besteht ein öffentlich rechtliches Auftragsverhältniss.  Der Gläubiger kann auch ein Inkassounternehmen mit der Beauftragung des Gerichtsvollziehers bevollmächtigen. Der Gerichtsvollzieher ist ein Organ der Rechtspflege und handelt bei der ihm zugewiesenen Pfändung oder Zwangsvollstreckung selbständig. Er unterliegt dabei der unmittelbaren Leitung des Vollstreckungsgerichts. Weisungen der Gläubiger muss er nur berücksichtigen, wenn diese mit dem Gesetz in Einklang stehen.

Für welche Aufträge ist der Gerichtsvollzieher zuständig?

Der Aufgabenbereich des Gerichtsvollzieher ist in der ZPO und im ZVG geregelt. Der Gerichtsvollzieher ist z.B. für folgende Aufgaben zuständig:

• Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen und Wertpapiere

• Zwangsvollstreckung durch Abnahme der eidesstattlichen Versicherung

• Zwangsvollstreckung zur Bewirkung der Herausgabe von beweglichen Sachen

• Vollstreckung des Haftbefehls zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

• Lohnpfändung

 Kontopfändung

• Taschenpfändung

Darf der Gerichtsvollzieher meine Wohnung durchsuchen und diese leer räumen?

Die Wohnung eines Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur aufgrund einer richterlichen Anordnung durchsucht werden. Dieses gilt nicht bei Gefahr in Verzug. Nach Art. 13 GG sind Wohn-und Geschäftsräume natürlicher und juritischer Personen besonders geschützt. Der Gerichtsvollzieher kann also nicht ohne Weiteres Ihre Wohnung durchsuchen. Eine Durchsuchung ist eine Suche nach Personen oder Sachen, welche der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offen legen oder heraus geben will. Allein das Betreten oder der Aufenthalt des Gerichtsvollziehers in der Wohnung ist jedoch noch keine Durchsuchung und bedarf daher keiner richterlichen Anordnung. Der Gerichtsvollzieher darf in diesem Zusammenhang Gegenstände, die offen ausliegen oder sofort ins Auge fallen und nicht unter die geschützten Gegenstände bei Sachpfändung fallen, pfänden. Ihre Wohnung leer räumen, darf der Gerichtsvollzieher grundsätzlich nicht, es sei denn Ihr Mobiliar besteht ausschließlich aus antiken wertvollen Gegenständen. Stattdessen muss Ihnen der Gerichtsvollzieher aber Möbel zum täglichen Gebrauch im Wege der Austauschpfändung zur Verfügung stellen.

Lediglich bei einem Räumungstitel (der Schuldner wurde verurteilt, seine Wohnung zu räumen) darf der Gerichtsvolzieher sämtliche Möbel beschlagnahmen.

Kann ich mit dem Gerichtsvollzieher Ratenzahlung vereinbaren?

Ja, das können Sie! Der Gerichtsvollzieher ist unter bestimmten Umständen befugt, mit Ihnen eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Dieses deshalb, weil er nach § 806 b ZPO in jeder Lage des Zwangsvollstreckungsverfahrens auf eine gütliche und zügige Einigung hinwirken soll. Wenn der Gerichtsvollzieher pfändbare Gegenstände nicht vorfindet und Sie als Schuldner glaubhaft versichern, dass Sie die Schuld kurzfristig in Teilbeträgen tilgen können, so zieht der Gerichtsvollzieher diese Beträge mit Einverständnis des Gläubigers ein. Die Tilgung soll in der Regel innerhalb von 6 Monaten erfolgen.

Wenn sich der Gerichtsvollzieher bei Ihnen zu Hause angekündigt hat, sollten Sie diesen zumindest Ihre Wohnung betreten lassen, denn dazu ist er befugt. Weigern Sie sich, steht der Gerichtsvollzieher binnen kürzester Zeit mit einer richterlichen Anordnung zur Durchsuchung vor Ihrer Tür. Er ist ohne richterliche Anordnung nicht befugt, Schränke aufzumachen oder nach Gegenständen an versteckten Stellen zu suchen. Dafür benötigt er einen Durchsuchungsbeschluss. Denken Sie einfach daran, dass Gerichtsvollzieher auch nur Menschen sind. In den meisten Fällen lassen diese mit sich reden und nehmen Ihnen ohnehin nur die eidesstattliche Versicherung ab, wenn bei Ihnen nichts pfändbar ist. In der Praxis erleben wir oft, dass es schlussendlich die Gerichtsvollzieher sind, die unseren Mandanten anraten, Privatinsolvenz zu beantragen,damit das Leiden endlich ein Ende hat, denn spätestens mit Eröffnung der Privatinsolvenz steht der Gerichtsvollzieher nicht mehr vor Ihrer Tür.
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