1. Anschreiben für Ihre Schuldenbefreiung
Unsere anwaltliche Tätigkeit zur Schuldenbefreiung beginnt damit, dass wir Ihre Gläubiger anschreiben und zunächst Ihre aktuelle Schuldensumme erfragen.
Ihre Gläubiger wissen nun, dass Sie anwaltlich vertreten sind und zeitnah ein Lösungsvorschlag von uns unterbreitet wird. Bereits in diesem Stadium setzen viele Gläubiger ihre Maßnahmen gegen Sie aus und es kehrt wieder mehr Ruhe bei Ihnen ein.
2. Rücksprache
Wenn uns alle Gläubiger geantwortet haben, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und besprechen das genaue Vorgehen zur Ihrer Entschuldung. Wir teilen Ihnen die Schuldensumme mit und arbeiten anhand Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einen exakt auf Sie zugeschnittenen Vergleich aus. Die Höhe der Rate oder der Einmalzahlung wird dabei selbstverständlich mit Ihnen persönlich abgestimmt.
Die Raten zur Schuldenbefreiung werden so festgelegt, dass diese auch von Ihnen bezahlt werden können.
3. Entschuldungsplan zur Schuldenbefreiung
Ihre Gläubiger erhalten nun einen Entschuldungsplan, mit dem Ihre Schuldenfreiheit in einem klar definierten Zeitraum erreicht werden kann.
Wir handeln für Sie einen Kosten – und Zinsstopp aus, die Forderungen werden dabei auf einen genau definierten Betrag festgeschrieben.
4. Nachverhandlungen
Wenn einzelne Gläubiger das Vergleichsangebot ablehnen, erstellen wir individuelle Angebote. Selbstverständlich suchen wir auch das persönliche Vergleichsgespräch mit den Gläubigern, Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten. Unsere Entschuldungspläne sind zeitlich begrenzt und überschreiten üblicherweise den Zeitraum von 36 Monaten nicht – es sei denn, Sie wünschen eine alternative zeitliche Abfolge.
Schuldenbefreiung durch uns.
Mit Hilfe unsere Entschuldungsplans helfen wir Ihnen schneller wieder schuldenfrei zu werden. Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zur Schuldenbefreiung für Sie.