Ungeöffnete Briefe, Inkassoanrufe, Gerichtsvollzieher

Schuldenberatung

Je eher Sie handeln desto besser. Nutzen Sie Schuldnerberatung, um schneller und einfacher wieder „raus aus den Schulden „zu kommen.

Inkassounternehmen fordern hohe Geldbeträge, der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür, das Konto wird gepfändet, die öffentliche Schuldnerberatung hat im nächsten halben Jahr keinen freien Termin für Sie!

Dabei kommt es gerade jetzt auf schnelles Handeln an, damit sich Ihre Situation nicht weiter verschlechtert.

Wir unterstützen Sie schnell und fachgerecht – ohne weitere Verzögerungen!

Die Vorteile einer Schuldenberatung

Eine au­ßer­ge­richt­li­che Ent­schul­dung er­spart nicht nur ein auf­wän­di­ges In­sol­venz­ver­fah­ren, son­dern hat ins­be­son­de­re auch fol­gen­de Vor­tei­le:

  • Schnellere, ggf. sofortige Befreiung von den Schulden
  • Zeitlicher Aufwand von wenigen Wochen
    statt sechs Jahren bei einer Insolvenz
  • Schnellere, ggf. sofortige Löschung der Einträge in den Schuldnerregistern
  • Regulierung von Schulden, die nicht unter die gesetzliche Restschuldbefreiung fallen (Geldstrafen, Bußgelder)
  • Freigabe von den Gläubiger gewährten Sicherheiten
  • Ersparnis von Gerichtskosten
  • Eine schuldenfreie und sorgenfreie Zukunft

Bei un­se­ren Ver­hand­lun­gen mit den Gläu­bi­gern brin­gen wir lang­jäh­ri­ge Er­fah­rung und ver­tief­te ju­ris­ti­sche Fach­kennt­nis­se ein. In vie­len Fäl­len be­spre­chen wir die Lage mit den Gläu­bi­gern per­sön­lich und ver­han­deln hart­nä­ckig im Sinne einer Lö­sung zu Ihren Guns­ten. Und: als An­walts­kanz­lei haben wir eine deut­lich bes­se­re Ver­hand­lungs­po­si­ti­on als eine Ein­zel­per­son. Pro­fi­tie­ren auch Sie von un­se­rer lang­jäh­ri­gen Er­fah­rung und un­se­rem Ver­hand­lungs­ge­schick.

geplante Gesetzesänderung in 2020

Der Gesetzgeber hat für 2020 eine erneute Reform der Privatinsolvenz geplant. Informieren Sie sich jetzt über die entsprechenden Änderungen und was die Reform für Sie bedeutet. Wir beraten Sie gern zu den möglichen Folgen und welches Vorgehen die größten Vorteile für Sie bringen kann.

Was ist Schuldenberatung?

Die Schuldenberatung richtet sich an die Menschen, deren monatliches Einkommen langfristig nicht mehr ausreicht, um die eigenen Kosten zu decken. Seit mehreren Jahren stellt die Schuldenberatung für solche überschuldete Personen und Familien eine Möglichkeit dar, sich in vielerlei Hinsicht Hilfe zu holen, um eine weitere Überschuldung zu verhindern. Die Beratung und Unterstützung einer Schuldenberatung kann Ihnen nicht nur in finanzieller Hinsicht helfen, sondern auch im Hinblick auf psychosoziale und rechtliche Aspekte.

Überschuldet – Was nun?

Wenn Ihr monatliches Einkommen über einen längeren Zeitraum nicht mehr ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen, dann sind Sie überschuldet. Die Schuldenberatung ist die Lösung für dieses Problem. Arbeitslosigkeit und andere Schicksalsschläge können trotz sorgfältiger Risikoabwägung dazu führen, dass Ihre finanziellen Mittel nicht mehr ausreichen. Setzen Sie sich nicht Existenzängsten aus, sondern wenden Sie sich rechtzeitig an die Schuldenberatung, welche Ihnen helfen wird, Ihre Schulden wieder in den Griff zu bekommen.

Schritte der Gläubiger

Wenn Sie überschuldet sind, können Sie den Großteil Ihrer Rechnungen nicht mehr zahlen. In diesem Fall haben die Gläubiger das Recht, ihre Forderungen durchzusetzen. Gerade dies ist das Problem überschuldeter Personen. Hier ist es besonders wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und sich nicht zu spät an eine Schuldenberatung zu wenden.

Mahnungen

Der erste Schritt, den Gläubiger unternehmen werden, ist es, Ihnen eine Aufforderung zur Zahlung zu schicken. Diese schriftliche Mahnung ist ein ernstes Signal, welches Sie nicht unberücksichtigt lassen sollten. Bereits hier wird Ihnen Ihre Schuldenberatung empfehlen auf eine Umschuldung zu verzichten, da Sie das nur in noch größere Probleme bringen wird. Bei einem Verzug der Zahlung der Miete oder Kreditrate müssen Sie darauf achten, dass die Gläubiger in diesem Fall zusätzlich Verzugszinsen verlangen dürfen.

Inkassounternehmen

Viele Gläubiger nutzen zur Eintreibung Ihrer Forderungen die Dienste von Inkassounternehmen. Teilen Sie Ihren Gläubigern rechtzeitig mit, dass Sie zahlungsunfähig sind, denn dann müssen die Kosten der Inanspruchnahme des Inkassounternehmens nicht von Ihnen getragen werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die von dem Inkassobüro geltend gemachte Forderung berechtigt ist, fragen Sie am besten Ihre Schuldenberatung. In keinem Fall ist es erlaubt, Sie in unlauterer Weise unter Druck zu setzen. Sie können sich bei solchen rechtswidrigen Praktiken beschweren oder in schweren Fällen sogar Strafanzeige erstatten.

Mahnbescheid

Wenn Sie auf eine schriftliche Mahnung nicht reagieren oder gesetzte Zahlungstermine nicht eingehalten haben, kann ein Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen, welcher von dem zuständigen Mahngericht erlassen wird. Hierbei ist zu beachten, dass dieses Gericht weder den Inhalt noch die Richtigkeit der Forderungen der Gläubiger überprüft. Sollten Sie also Zweifel haben oder sollten die Forderungen unbegründet sein, können Sie sich gern an Ihre Schuldenberatung wenden, welche Sie in diesem Fall beraten kann.

Vollstreckungsbescheid

Sollten Sie keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt haben, erlässt das Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid, durch welchen die Forderungen zwangsweise zum Beispiel mittels eines Gerichtsvollziehers oder durch Lohnpfändung vollstreckt werden können, wenn auch dieser rechtskräftig wird. In dieser kritischen Situation sollten Sie sich am besten an Ihre Schuldenberatung wenden. Sie wird dann prüfen können, ob die Forderungen begründet sind und, ob Einspruch erhoben werden kann sowie auch die gesetzlich festgelegten Fristen überprüfen.

Zwangsvollstreckung

Wenn kein Einspruch erhoben wurde, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Die Forderung kann nicht mehr angegriffen werden, egal ob diese zu Recht besteht oder nicht. Damit es erst gar nicht soweit kommt und Sie keine Angst vor Sachpfändung oder Lohnpfändung haben müssen, sollten Sie sich rechtzeitig Hilfe bei einer Schuldenberatung holen. Sie kann rechtzeitig eingreifen und einen Entschuldungsplan mit Ihren Gläubigern aushandeln. Sie werden sehen, dass Sie mit einem Entschuldungsspezialisten an Ihrer Seite eine viel bessere Ausgangsposition gegenüber Ihren Gläubigern haben und Hilfe in sowohl finanziellen, als auch rechtlichen Fragen bekommen werden.

Wann sollten Sie sich an eine Schuldenberatung wenden?

Das Inkassounternehmen fordert hohe Geldbeträge, weil sich die Forderung inzwischen verdoppelt hat, der Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt oder das Konto wurde gepfändet. Sie haben gerade gesehen, welche Rechte die Gläubiger haben und was Ihnen passieren kann, wenn Sie Ihre Rechnungen nicht mehr zahlen können. Solange sollten Sie nicht warten. Wenden Sie sich bereits viel eher an eine Schuldenberatung.

Wann ist von Überschuldung die Rede?

Aus Schulden müssen sich nicht zwangsläufig Schuldenprobleme ergeben und nur mittels einer Schuldenberatung in den Griff zu kriegen sein. In einigen Fällen lassen sich Schulden kaum vermeiden. Wer ein Haus bauen möchte, wird um Schulden selten herumkommen. Das heißt jedoch nicht gleich, dass dieser auch eine Schuldenberatung braucht. Wenn allerdings durch schlecht durchdachte Finanzplanung oder unvorhergesehene Einkommenseinbußen, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung, aus Schulden Schuldenprobleme, Überschuldung und somit Zahlungsunfähigkeit wird, dann sollten Sie sich an eine Schuldenberatung wenden und auch hierbei nicht allzu lange warten. Eine Schuldenberatung kann Ihnen rechtzeitig helfen, eine weitere Überschuldung abzuwenden und den Forderungen der Gläubiger nachzukommen.

Schuldenberatung lohnt sich immer

Wenn Sie einmal überschuldet sind, arbeitet die Zeit gegen Sie. Mahngebühren und Zinsen könnten auflaufen und wichtige Einspruchsfristen womöglich verstreichen. Wenn Sie weiterhin versuchen, Ihre Probleme selbst zu lösen, kann sich eine Schuldenregulierung nur unnötig verkomplizieren und verlängern. Wenden Sie sich also immer rechtzeitig an Ihre Schuldenberatung.

Wofür brauche ich eine Schuldenberatung?

Allein werden Sie eine Überschuldung nur selten meistern können. Die Schuldenberatung hilft Ihnen, die wesentlichen Faktoren Ihrer Überschuldung zu erkennen. So wird zum Beispiel überprüft, ob Ihnen der Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben fehlt, Sie Probleme mit der Haushaltsplanung haben oder auch, ob Sie Ihre eigene Zahlungsfähigkeit überschätzen. Eine Schuldenberatung wird des Weiteren klären können, wie zum Beispiel im Fall von Arbeitslosigkeit oder Wegfall von Überstunden die Ausgaben an ein verringertes Einkommen angepasst werden können. Zusammen mit Ihnen wird die Schuldenberatung versuchen, Ihre finanzielle Situation in den Griff zu bekommen und sich gegebenenfalls mit Kreditinstituten und anderen Gläubigern in Verbindung setzen. Hier werden Sie auch eventuell benötigte Dokumente bekommen können und Hilfe bei der Vervollständigung Ihrer Unterlagen erhalten.

Eine Schuldenberatung wird zunächst einmal eine Übersicht über Ihre Einnahmen und Ausgaben erstellen und sehen, welche Ausgaben überflüssig sind. Vor allem im Bereich Versicherungen entstehen oft Kosten, auf welche verzichtet werden kann. Um zu sparen und Schulden zu tilgen, können zum Beispiel bestehende Lebensversicherungen zum Ruhen gebracht oder verkauft werden. Zudem wird Ihre Schuldenberatung prüfen, ob eine realistische Chance der Schuldenbefreiung besteht und zu einer erfolgreichen außergerichtlichen Schuldenregulierung zu gelangen, ohne eine Privatinsolvenz anmelden zu müssen.

Ablauf Schuldenberatung

Als erstes wird sich Ihre Schuldenberatung einen Überblick über Ihre Ausgaben, Einnahmen und die Zahl Ihrer Gläubiger machen und prüfen, ob es realistisch ist, dass Ihre Schulden außerhalb eines Privatinsolvenzverfahrens bereinigt werden können. Sollte diese Frage mit „Ja“ beantwortet werden können, wird Ihre Schuldenberatung damit beginnen, Ihre Gläubiger anzuschreiben und Ihre aktuelle Schuldensumme erfragen. Bereits nach diesem ersten Schritt kehrt meist etwas Ruhe ein, da die Gläubiger nun wissen, dass Sie von einer Schuldenberatung unterstützt werden und zeitnah ein Lösungsvorschlag unterbreitet wird. Oftmals setzen sie daher ihre Maßnahmen gegen Sie aus.

Auf dieser Grundlage kann nun das weitere Vorgehen zur Entschuldung besprochen werden. Die Schuldenberatung wird mit der festgestellten Schuldensumme anhand Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einen exakt auf Sie zugeschnittenen Vergleich ausarbeiten. Natürlich wird Ihre Schuldenberatung hierbei darauf achten, dass die Raten so festgelegt werden, dass diese auch von Ihnen bezahlt werden können.

Im Anschluss erhalten die Gläubiger von Ihrer Schuldenberatung einen Entschuldungsplan, mit welchem Ihre Schuldenfreiheit in einem klar definierten Zeitraum erreicht werden kann. Sie handelt außerdem einen Kosten- und Zinsstopp aus und die Forderungen werden auf einen genau definierten Betrag festgeschrieben. Je nachdem, ob einzelne Gläubiger ablehnen, werden individuelle Angebote erstellt und auch das persönliche Vergleichsgespräch mit den Gläubigern, Inkassounternehmen und Rechtsanwälten gesucht.

Dauer einer Schuldenberatung

Je nachdem, welche Schuldenberatung Sie in Anspruch nehmen und wie hoch die Zahl Ihrer Gläubiger ist, kann die Dauer einer Schuldenberatung stark variieren. Entscheiden Sie sich für die Schuldenberatung der Anwaltskanzlei Westphal können Sie sich darauf einstellen, dass die Tätigkeit der Kanzlei selbst nicht länger als 10-12 Wochen dauern wird. Die erstellten Entschuldungspläne sind ebenfalls zeitlich begrenzt und überschreiten in der Regel einen Zeitraum von 6 Jahren nicht.

Warum ist Schuldenberatung so wichtig?

Wenn Ihnen die Überschuldung droht, sollten Sie schnell handeln. Hier zählt jede Woche. Eine Schuldenberatung wird Ihnen schnell und professionell helfen können, sich einen Überblick über Ihre finanzielle Lage verschaffen und mit den Gläubigern in Verbindung treten, um weiteren Schaden abzuwenden. Oftmals ist es nur noch mit Hilfe einer Schuldenberatung möglich, der Privatinsolvenz zu entgehen.

Vorteile Schuldenberatung

Die Vorteile einer Schuldenberatung sind vielseitig. Allein, dass Sie durch eine außergerichtliche Entschuldung ein aufwändiges Insolvenzverfahren verhindern können, spricht für sich. Zudem können Sie sich mit Hilfe der Schuldenberatung ein realistisches Bild Ihrer finanziellen Situation machen, rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten und einer weiteren Überschuldung entgegenwirken. Außerdem können mit den Gläubigern Zahlungspläne ausgehandelt werden, welche Sie auch zahlen können.

Was spricht für eine Schuldenberatung durch einen Anwalt?

Ein auf Schuldenberatung spezialisierter Anwalt kann seine langjährige Erfahrung mit den Gläubigern und juristische Fachkenntnisse mit in die Verhandlungen einbringen und somit für Sie den bestmöglichen Ausgangspunkt schaffen. Denn wenn Sie sich für eine Anwaltskanzlei als Schuldenberatung entscheiden, hat diese gegenüber den Gläubigern eine weitaus bessere Verhandlungsposition als eine Einzelperson. Dank einer Schuldenberatung können Sie bereits in kurzer Zeit Erfolge verbuchen und nach einer festgelegten Zeit in eine schuldenfreie und sorgenfreie Zukunft blicken. Die Kosten halten sich dabei in Grenzen und können in manchen Fällen sogar als Be­ra­tungs­hil­fe­schein bei Ihrem Amts­ge­richt abgerechnet werden. Zudem beträgt die Wartezeit von öffentlichen Schuldenberatungen, welche staatliche gefördert werden, oftmals mehr als sechs Monate und in dieser Zeit kann sich Ihre Lage bei einer Überschuldung drastisch verschlechtern. Hinzu kommt, dass viele öffentliche Schuldenberatungsstellen überlastet und zum Teil auch überfordert sind und dem einzelnen Schuldner somit nicht die Aufmerksamkeit widmen können, wie es ein auf Schuldenberatung spezialisierter Anwalt tut. 

Das Ergebnis Ihrer Schuldenberatung

Ihre per­sön­li­che Ent­schul­dung ist mit pro­fes­sio­nel­ler an­walt­li­cher Hilfe schnell mög­lich. Oft­mals dau­ert un­se­re Tä­tig­keit nicht län­ger als 10 – 12 Wo­chen. Ihre schlaf­lo­sen Näch­te kön­nen sehr schnell vor­bei sein.

Wir han­deln für Sie einen Kos­ten- und Zins­stopp aus, die For­de­run­gen wer­den dabei auf einen genau de­fi­nier­ten Be­trag fest­ge­schrie­ben. Damit wächst der Schul­den­be­stand nicht wei­ter, Sie wer­den nicht län­ger mit un­nö­ti­gen Zin­sen und Ge­büh­ren be­las­tet. Wir ver­han­deln über die Höhe der For­de­run­gen. Dabei be­ste­hen häu­fig er­heb­li­che Spiel­räu­me – oft­mals ver­zich­ten Gläu­bi­ger auf bis zu 70 % ihrer For­de­run­gen.
Wenn alle Gläu­bi­ger un­se­ren Ver­gleich an­ge­nom­men haben, be­ginnt Ihre Ent­schul­dungs­pha­se. Bei Ein­mal­zah­lun­gen wer­den die rest­li­chen Schul­den so­fort nach Zah­lungs­ein­gang er­las­sen.

Wir bie­ten Ihnen die Mög­lich­keit an, dass Sie statt vie­ler klei­ner Raten an die Gläu­bi­ger nur eine Rate auf unser Rechts­an­walts­treu­hand­kon­to be­zah­len. Wir über­wa­chen und ver­wal­ten die Zah­lun­gen treu­hän­de­risch und über­wei­sen die mo­nat­li­chen Raten an Ihre Gläu­bi­ger.

Gleich­zei­tig sind Sie damit wäh­rend der Lauf­zeit der Ra­ten­ver­ein­ba­rung an­walt­lich ver­tre­ten, wel­ches so­wohl für Sie, als auch für die Gläu­bi­ger von gro­ßem Vor­teil ist, da wir wei­ter­hin An­sprech­part­ner für beide Sei­ten sind. Im Er­geb­nis er­rei­chen Sie mit un­se­rer Hilfe die Be­frei­ung von Ihrer Schul­den­last.

Ihre En­er­gie steht wie­der für Ge­sund­heit, Fa­mi­lie, Beruf und Frei­zeit zur Ver­fü­gung.

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