Regelinsolvenz kurz & knapp

Eine Regelinsolvenz ist für viele Betroffene ein gangbarer Weg aus der Schuldenfalle. Die Regelinsolvenz kann beantragt werden, wenn Sie mit einem Einzelunternehmen oder als Freiberufler selbständig sind, ohne, dass die Selbständigkeit zwangsläufig aufgegeben werden muss.

Auch ehemals Selbständige können den Antrag auf Regelinsolvenz unter bestimmten Umständen stellen. Wer diesen Weg wählt, sollte aber vorab genau die Voraussetzungen überprüfen und sich professionelle Unterstützung holen.

Siebenjährige Erfahrung mit erfolgreichen Mandaten

Unsere spezialisierte Kanzlei betreut seit mehr als sieben Jahren ausschließlich Fälle aus dem Sachgebiet Insolvenzberatung mit Schwerpunkt Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz. Dabei haben wirzahlreiche Mandate erfolgreich abgeschlossen.

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur Schuldenfreiheit

Wir begleiten auch Sie bei Vorbereitung und Durchführung eines Regelinsolvenz-Verfahrens. Dafür prüfen wir zunächst die Voraussetzungen und ob ein Verfahren für Sie passend und erfolgversprechend ist. Kommt es zum Verfahren, erstellen wir für Sie den Antrag und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – bis zur vollständigen Restschuldbefreiung.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Basierend auf Telefon, E-Mail und Internet bieten wir Ihnen unseren professionellen Service bundesweit. Gehen Sie jetzt den ersten Schritt zur Schuldenfreiheit und senden Sie uns mit unserem Online-Formular Ihre Kontaktdaten.

Oder rufen Sie uns an: Tel. 038205/788899

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