Notfalltipps

Bevor Sie eine Schuldenberatung in Auftrag geben, ist es sehr wichtig, dass Sie unsere in der Praxis erprobten Notfalltipps lesen und befolgen.

Diese Tipps haben wir im Laufe unserer langjährigen Tätigkeit für Sie gesammelt. Sie sollen eine erste Hilfe sein und Ihnen zeigen, worauf Sie bei einer Schuldenregulierung unbedingt achten müssen.

1. Ratenzahlungen an die Gläubiger

Stellen Sie bitte sämtliche Ratenzahlungen an alle Gläubiger ein, die an der Schuldenregulierung teilnehmen sollen. Wenn Sie Ihre Raten immer weiter bezahlen, werden die Gläubiger einer weitaus niedrigeren Ratenzahlung verständlicherweise nicht zustimmen.

2. Ratenzahlungen aus laufenden Verträgen

Ratenzahlungen aus laufenden Verträgen, z.B. Mietvertrag für die Wohnung, Energielieferung, Telefonverträge, PKW-Finanzierung, wichtige Versicherungen oder auch die Rate für das Eigenheim, bezahlen Sie bitte weiter, wenn es Ihnen wichtig ist, diese Verträge fortzusetzen. Bei Einstellung der Zahlungen verlieren Sie sämtliche Rechte aus den Verträgen, d.h. die Wohnung kann gekündigt, die Energielieferung kann eingestellt werden, das Eigenheim kann versteigert, der PKW kann verwertet werden.

3. Schulden bei Ihrer Hausbank

Wenn Sie Schulden bei der Bank haben, die auch Ihr Girokonto führt und auf welches Ihr monatliches Einkommen geht, dann gilt, bevor Sie uns beauftragen: Wechseln Sie unbedingt Ihre Bank und richten Sie woanders ein Guthabenkonto ein. Ihre Hausbank hat nämlich das Recht, Ihr komplettes Monatseinkommen einzubehalten, ohne sich an die Pfändungsgrenzen halten zu müssen. Damit Ihnen Ihr Monatseinkommen erhalten bleibt, ist ein Bankwechsel dringend erforderlich und zwar bevor die Bank von uns Post erhält.

4. Verhinderung einer Kontopfändung durch das P-Konto

Seit dem 01.07.2010 ist jede Bank verpflichtet, Ihnen ein sog. Pfändungsschutzkonto einzurichten. Den Antrag müssen Sie bei Ihrer Bank persönlich stellen. Auf dem Konto wird Ihnen automatisch ein pfändungsfreier Betrag von 1028,89 € eingeräumt. D.h. selbst bei einer Kontopfändung können Sie über diesen Betrag monatlich verfügen. Sollten Sie Unterhaltspflichten haben, muss Ihnen z.B. durch einen Anwalt eine Bescheinigung ausgestellt werden. Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich dann. Wir stellen unseren Mandanten diese Bescheinigung aus. Ab dem 01.01.2012 gibt es keinen gerichtlichen Schutz mehr, wenn Sie kein P-Konto besitzen. Sie sind den Vollstreckungen der Gläubiger in das Kontoguthaben damit schutzlos ausgeliefert.Bei einer Kontopfändung laufen Sie Gefahr, dass Ihr gesamtes Monatseinkommen an die Gläubiger geht.

5. Eigenheim

Für den Fall, dass für Sie eine Insolvenz unvermeidbar ist, verlieren Sie nicht zwangsläufig Ihr Eigenheim. Nur wenn der Wert Ihres Eigenheims größer ist, als die Schuldensumme, die auf dem Eigenheim lastet, kann der Treuhänder oder Insolvenzverwalter eine Verwertung verlangen.

6. Neue Ratenvereinbarungen mit den Gläubigern

Vereinbaren Sie keine Ratenzahlungen mit Ihren Gläubigern, nachdem wir uns schon bei Ihren Gläubigern für Sie gemeldet haben. Es gibt Gläubiger, die versuchen, die Mandanten an unserer Kanzlei vorbei, zu einer Ratenzahlung zu bewegen. Verweisen Sie diese Gläubiger an uns, schließlich sind Sie anwaltlich vertreten. Die Gläubiger sind verpflichtet, sich an Ihren Rechtsvertreter zu wenden.

7. Kreditkündigungen

Erschrecken Sie nicht, wenn Sie von einer Bank eine Kreditkündigung erhalten und die Bank dann plötzlich den vollen Betrag auf einmal zurück gezahlt haben möchte. Hierbei handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Standardschreiben, die die Bank versenden muss. Vergleiche mit deutlich geringerer Rate sind trotzdem möglich.

8. Gläubigerpost

Wir benötigen von Ihnen keine Gläubigerpost. D.h. Sie müssen nicht Ihre Unterlagen in großen Briefumschlägen oder gar in einem Paket an uns senden. Uns reicht die von Ihnen ausgefüllte Gläubigerliste, die wir Ihnen nach Ihrer Anmeldung bereits zum Ausfüllen vorbereitet haben.

9. PKW

Sollte ein Insolvenzverfahren unumgänglich sein, können Sie Ihren PKW bis zu einem Wert von ca. 2500,00 € behalten, wenn Sie diesen für die Fortsetzung Ihrer Erwerbstätigkeit benötigen. Das bedeutet, dass Sie einer Tätigkeit nachgehen müssen und Ihr Arbeitsplatz nicht oder nur unzumutbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Auch gesundheitliche Gründe können eine Rolle spielen. Die Rate für einen finanzierten PKW können Sie ohne weiteres aus Ihrem unpfändbaren Einkommen weiter tilgen, solange der Wert des PKW ´s geringer ist, als die noch offene Schuldensumme.

10. Unterhaltsschulden

Aufgelaufene Unterhaltsrückstände können ohne Probleme in die Schuldenregulierung und auch in die Privatinsolvenz aufgenommen werden. Laufender Unterhalt muss jedoch weiter gezahlt werden.

11. Pfändbares Einkommen

Das pfändbare Einkommen ist der Betrag, den die Gläubiger höchstens erhalten, wenn Pfändungsmaßnahmen eingeleitet werden oder es zu einem Insolvenzverfahren kommt. Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihr pfändbares Einkommen ist, so können Sie dieses ganz bequem mit unserem Pfändungsrechner ermitteln.

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