Taschenpfändung

Lesen Sie welche Voraussetzungen bei einer Taschenpfändung gegeben sein müssen. Erfahren Sie alles Wichtige zum Ablauf einer Taschenpfändung.

Voraussetzungen der Taschenpfändung

Eine Taschenpfändung kann vom Gerichtsvollzieher im Zuge der Sachpfändung vorgenommen werden. Wieder notwendig sind ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel und ein entsprechender Pfändungsantrag des Gläubigers. Taschenpfändung bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Sachpfändung auch Dinge pfänden darf, die der Schuldner in Taschen, Geldbörsen oder sonstigen Behältnissen mit sich führt.

Bei einer Taschenpfändung wird in die Persönlichkeitsrechte des Schuldners stark eingegriffen. Persönlichkeitsrechte sind im Grundgesetz geregelt und besonders geschützt. Deshalb wird eine Taschenpfändung nur in Ausnahmefällen vorgenommen und muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Das ist nur der Fall, wenn die Taschenpfändung erfolgversprechend ist. Der Gerichtsvollzieher muss besondere Gründe für die Annahme haben, dass der Schuldner Gegenstände, die pfändbar sind, in seiner Kleidung verbirgt, um sie der Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger zu entziehen.

Ablauf einer Taschenpfändung

Die Taschenpfändung erfolgt durch körperliche Durchsuchung der vom Schuldner getragenen Kleidung. Da der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Schuldners sehr stark ist, müssen weibliche Schuldner von weiblichen Personen und männliche Schuldner von männlichen Personen durchsucht werden. Eine Taschenpfändung muss nicht unbedingt beim Schuldner zu Hause durchgeführt werden, sie kann auch an anderen Orten, wie im Büro oder im Restaurant erfolgen, je nachdem, wo der Schuldner vom Gerichtsvollzieher aufgefunden wurde.

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