Pfändung in andere Vermögensrechte

Erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Pfändung in andere Vermögensrechte. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein und welche Vermögensrechte existieren?

Die Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung in andere Vermögensrechte, wie z.B. Ansprüche aus Lebens,- Rentenversicherungen, Schutzrechte und Urheberrechte ist ebenso möglich, wie eine Konto,- Lohn oder Sachpfändung.

Voraussetzungen einer Pfändung in andere Vermögensrechte

1. Der Gläubiger muss einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner, der diesem auch zugestellt wurde, besitzen.

2. Der Gläubiger oder ein bevollmächtigtes Inkassounternehmen muss beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Pfändung in ein Vermögensrecht stellen. Es muss genau bezeichnet sein, um was für ein Vermögensrecht es sich handelt, das Gericht erlässt darauf einen Pfändungsbeschluss.

3. Der Pfändungsbeschluss muss dem sog. Drittschuldner vom Gerichtsvollzieher zugestellt werden, ist ein Drittschuldner nicht vorhanden, ist die Pfändung in dem Zeitpunkt bewirkt, in welchem dem Schuldner das Gebot, sich jeder Verfügung über das Recht zu enthalten, zugestellt ist.

Andere Vermögensrechte

Bei anderen Vermögensrechten handelt es sich um selbständig pfändbare Rechte, deren Rechteinhaber der Schuldner ist. Dazu zählen z.B.:

  • Anwartschaftsrechte an beweglichen Sachen, z.B. eine unter Eigentumsvorbehalt gekaufte luxuriöse Stereoanlage
  • Anwartschaftsrechte aus Lebens- oder Rentenversicherungen

Anwartschaftsrechte an beweglichen Sachen sind nur pfändbar, wenn die Sache selbst pfändbar ist.

Beispiel zum Anwartschaftsrecht 

Das Anwartschaftsrecht ist ein gesicherter Anspruch auf einen späteren vollen Erwerb des Rechts. Beispiel: Der Schuldner kauft einen PKW und finanziert diesen über eine Bank. Solange die Finanzierung läuft, ist die Bank Eigentümer. Der Schuldner hat jedoch die Aussicht, später der Eigentümer zu werden. Diese Aussicht auf späteres Eigentum nennt man Anwartschaftsrecht. Auch die Aussicht auf die Auszahlung einer Versicherungssumme ist ein Anwartschaftsrecht.

  • Patentrechte
  • Markenrechte
  • Urheberrechte
  • Ansprüche aus einer Internetdomain
  • Dauerwohnrecht
  • Anteil eines Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen
  • Miterbenanteil
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