Der Vergleich mit den Gläubigern bei der Privatinsolvenz

Grundsätzlich ist es sinnvoll, einen Vergleich mit seinen Gläubigern anzustreben. Diesen Gedanken hat auch der Gesetzgeber im Verbraucherinsolvenzverfahren aufgegriffen.

Der Vergleich

Ein Vergleich erspart nicht nur ein aufwändiges Insolvenzverfahren, sondern hat insbesondere auch folgende Vorteile:

  • Schnellere, ggf. sofortige Befreiung von den Schulden
  • Schnellere, ggf. sofortige Löschung der Einträge in den Schuldneregistern der Schufa, der Gerichte und der Wirtschaftsauskunftsdateien (z.B. Creditreform)
  • Wegfall bzw. Ruhen von Kontopfändungen oder anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Regulierung von Schulden, die nicht unter die gesetzliche Restschuldbefreiung fallen (Geldstrafen, Bußgelder)
  • Freigabe von den Gläubiger gewährten Sicherheiten
  • Ersparnis von Gerichtskosten

Am häufigsten kommt in der Praxis ein Vergleich dadurch zustande, dass die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten und der Schuldner die verbliebenen Schulden durch Ratenzahlung oder durch eine Einmalzahlung tilgt.

Verhandlungen lieber spezialisierten Rechtsanwälten überlassen

Vorteilhaft ist es in jedem Fall, mit den Vergleichsverhandlungen einen auf Schuldenberatung und Insolvenzberatung spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen, da dem Laien gegenüber Inkassounternehmen, Banken oder Anwälten die nötige Erfahrung fehlt. Hier können Sie von unserer langjährigen Erfahrung profitieren. Unsere unterbreiteten Vergleichsvorschläge sind oft erfolgreich, da wir über das notwendige Fachwissen und Verhandlungsgeschick verfügen.

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