Dauer des Insolvenzverfahrens

Profitieren Sie von der Gesetzesänderung und verkürzen Sie die Dauer Ihrer Restschuldbefreiungsphase.

Nach früherem Recht betrug die Dauer der Regelinsolvenz und der Verbraucherinsolvenz einschließlich Restschuldbefreiungsphase 3, 5 oder 6 Jahre.

Da das Insolvenzverfahren in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten mit am längsten dauerte, hat der Gesetzgeber im Dezember 2020 Änderungen vorgenommen, die rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft getreten sind.

Die Reform der Privatinsolvenz stärkt zum Einen die Rechte der Gläubiger, zum Anderen verkürzt sich das Verfahren generell für alle Antragsteller auf drei Jahre.

Restschuldbefreiungsphase

In den Genuss der Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase auf 3 Jahre kommen nunmehr alle Schuldner. Es ist nicht mehr nötig, innerhalb von drei Jahren 35 % ihrer Schuldensumme zzgl. Gerichtskosten aufzubringen.

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