Privatinsolvenz – Alles wissenswerte zusammengefasst

Lernen Sie hier die wichtigsten Fakten zur Privatinsolvenz kennen und welche Rechtsbegriffe im Zusammenhang mit der Privatinsolvenz wichtig sind.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolenz ist ein im Jahre 1999 vom Gesetzgeber geschaffenes Instrument, sich auf legalem Wege von seinen Schulden zu befreien und einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen. Die Privatinsolvenz muss bei dem für Sie am Wohnort zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden. Für viele Menschen ist der Begriff der Privatinsolvenz mit negativen Emotionen verbunden.

Die Angst, stigmatisiert und das Gefühl, gescheitert zu sein, Scham, Unwissenheit über die eigenen Rechte und das Gefühl, aufgegeben zu haben, sind oft die Hemmschwellen, die von vielen Schuldnern nicht überwunden werden. Dabei gibt es keinen wirklichen Grund, Angst vor der Privatinsolvenz zu haben. Im Gegenteil: nach Beendigung des Verfahrens werden dem redlichen Schuldner die Schulden erlassen, egal, wie hoch diese sind.

Wie beantrage ich eine Privatinsolvenz?

Zunächst ist für Sie zu klären, ob ein entsprechender Antrag auf Privatinsolvenz für Sie grundsätzlich möglich ist. Bei dem Begriff Privatinsolvenz handelt es sich um einen juristischen Oberbegriff. Die Formen der Privatinsolvenz sind:

Verbraucherinsolvenz

Privatinsolvenz beantragen können Sie, wenn Sie Verbraucher sind und Ihre Schulden Ihrem privaten Konsum zugeordnet werden können, beispielsweise durch Ratenkäufe, Handyverträge oder Versicherungsverträge.

Regelinsolvenz

Regelinsolvenz gilt, wenn Sie im Fall der Antragstellung selbständig tätig sind, als ehemals Selbständiger mehr als 19 Gläubiger oder Schulden aus nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen haben.

Verbraucherinsolvenz als Form der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden können Sie, wenn Sie Verbraucher sind und Ihre Schulden Ihrem privaten Konsum zugeordnet werden können, beispielsweise durch Ratenkäufe, Handyverträge oder Versicherungsverträge. Aber auch als ehemals Selbständiger können Sie Privatinsolvenz beantragen, allerdings nur, wenn es nicht mehr als 19 Gläubiger gibt und Sie keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben.

Zwingende Voraussetzung in beiden Fällen ist jedoch, dass zunächst der außergerichtliche Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern durchgeführt werden muss. Zunächst müssen Ihre Gläubiger angeschrieben und zur Mitteilung Ihrer aktuellen Schuldensumme aufgefordert werden. Wenn alle Forderungen Ihrer Gläubiger vorliegen, muss den Gläubigern ein Schuldenbereinigungsplan zugestellt werden. Erst wenn dieser Plan scheitert, kann Ihnen die Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs, ohne die Sie keine Privatinsolvenz beantragen können, ausgestellt werden. Diese offizielle Bescheinigung erhalten Sie nur von einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt.

Für den sich dann anschließenden Antrag auf Privatinsolvenz gibt es bundesweit geltende amtliche Vordrucke, die ca. 30 Seiten umfassen und bei dem für Sie zuständigen Gericht eingereicht werden müssen.

Regelinsolvenz als Form der Privatinsolvenz

Wenn Sie im Fall der Antragstellung selbständig tätig sind, als ehemals Selbständiger mehr als 19 Gläubiger oder Schulden aus nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen haben, ist für Sie die Regelinsolvenz die richtige Verfahrensart.

Der außergerichtliche Einigungsversuch mit den Gläubigern muss nicht durchgeführt werden. Jedoch ist es auch hier ratsam, zunächst Ihre Gläubiger anzuschreiben und um Mitteilung der aktuellen Schuldensumme zu bitten, damit die Forderungen für das Insolvenzgericht auf dem neuesten Stand sind. Denn als Antragsteller sind Sie verpflichtet, ein ordnungsgemäßes und aktuelles Gläubigerverzeichnis zu erstellen.

Die Antragsformulare für die Regelinsolvenz sind bundesweit verschieden. Jedes Insolvenzgericht verwendet andere Vordrucke.

mehr zur Regelinsolvenz

Wie ist der Ablauf?

Der Ablauf bei einer Privatinsolvenz beginnt immer damit, dass wir uns bei Ihren Gläubigern für Sie legitimieren und bereits mit dem ersten Schriftverkehr den Einigungsversuch oder die beabsichtigte Privatinsolvenz ankündigen.

mehr zum Ablauf der Privatinsolvenz

Kann die Insolvenz vermieden werden?

Sie kann vermieden werden, wenn Sie Ihren Gläubigern eine akzeptable Raten – oder Einmalzahlung anbieten. Viele Gläubiger stimmen bereits bei einer Rückzahlungsquote von 30 % zu.

mehr zur Vermeidung der Privatinsolvenz

Was kostet die Privatinsolvenz?

Die Kosten einer Privatinsolvenz bewegen sich bei uns im angemessenen Rahmen. Es handelt sich um entgültige Festpreise die für jeden Schuldner auch bezahlbar sind. Eine Ratenzahlung ist möglich. 

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Privatinsolvenz von A bis Z

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