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Ablauf des Insolvenzverfahrens bei Firmen (Regelinsolvenz)
Wenn bei Unternehmen die juristische Personen sind (z.B. GmbH) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen, muss ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Dieses heißt dann Regelinsolvenzverfahren.
Ein Regelinsolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden. Zu den juristischen Personen zählen u.a. die GmbH und der nicht rechtsfähige Verein.
Der Ablauf der Regelinsolvenz startet bei juristischen Personen mit einem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens vor dem zuständigen Insolvenzgericht. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, beginnt das Eröffnungsverfahren.
Nach dem Beginn des Insolvenzverfahrens wird auch hier ein Insolvenzverwalter vom Gericht bestimmt. Dieser stellt das Restvermögen der Firma sicher. Aus diesem Vermögen werden Forderungen von Gläubigern beglichen. Danach wird entschieden, ob das Unternehmen liquidiert oder saniert wird.
Im letzten Schritt erfolgt ein Schlusstermin beim Gericht, wo die Aufhebung des Verfahrens beschlossen werden kann.
Ein Regelinsolvenzverfahren kann ferner über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (GbR oder Einzelunternehmen) eröffnet werden. Dafür müssen zunächst alle Gläubiger und die jeweilige Schuldensumme ermittelt werden. Wenn alles vorliegt, kann der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden.
Der vom Gericht bestellt Insolvenzverwalter ermittelt, ob Vermögen oder pfändbares Einkommen vorhanden ist und gibt die selbständige Tätigkeit frei, was bedeutet, dass der Schuldner weiterhin selbständig tätig sein kann.
Insolvenz anmelden – Was ist der nächste Schritt für Sie?
Nachdem Sie die Anmeldung zu einer Isolvenz telefonisch oder über unser Onlineformular abgeschlossen haben, beginnt zunächst unser kostenloser Dienst.
- Anmeldung über Online oder Telefon
- Wir erstellen ein schriftliches Angebot zur Bereinigung Ihrer Schulden
- Wir rufen Sie an und beraten Sie kostenlos zur Möglichkeit der Ratenzahlung an die Gläubiger oder zu Ihrem Antrag auf Privatinsolvenz.
Fallspezifische rechtliche Probleme, die bei der Anmeldung der Privatinsolvenz einschlägig sein könnten, werden mit Ihnen erörtert. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie unseren Service in Anspruch nehmen möchten.
Bis zu diesem Zeitpunkt fallen keinerlei Kosten für Sie an.
PS: Warten Sie nicht zu lange. Jeder weitere Tag kostet Sie nur noch mehr Zinsen und erschwert die Schuldenbereinigung.