Dauer des Insolvenzverfahrens
Nach früherem Recht betrug die Dauer der Regelinsolvenz und der Verbraucherinsolvenz einschließlich Restschuldbefreiungsphase 3, 5 oder 6 Jahre.
Da das Insolvenzverfahren in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten mit am längsten dauerte, musste Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzen, was nunmehr geschehen ist.
Die Privatinsolvenz dauert ab dem 01.10.2020 für jeden Antragsteller nur noch 3 Jahre.
Privatinsolvenz anmelden oder Entschulden?
Jetzt Gratis-Analyse starten.
Restschuldbefreiungsphase
Nach altem Recht galt folgendes:
In den Genuss der Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase auf 3 Jahre kamen nur die Schuldner, die es schafften, innerhalb von drei Jahren 35 % ihrer Schuldensumme zzgl. Gerichtskosten aufzubringen.
Für Schuldner, die wenigstens die Gerichtskosten aufbringen konnten, gab es eine Verkürzung auf 5 Jahre.
Für alle anderen Schuldner änderte sich nichts. Die Dauer des Verfahrens betrug nach wie vor 6 Jahre.
Die Reform der Privatinsolvenz
sieht vor, dass sich die Verfahrensdauer für alle Antragsteller auf 3 Jahre verkürzt.