Privatinsolvenz und Unterhaltsforderungen

Kann ich Unterhaltsschulden mit in den Insolvenzantrag aufnehmen?

Ja, für Unterhaltsrückstände, egal ob Kindesunterhalt oder Unterhalt für Ehegatten, die bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, kann Restschuldbefreiung erteilt werden. Das gilt auch für Ansprüche des Jugendamts wegen geleistetem Unterhaltsvorschuss.

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Ihr Anwaltsteam von Westphal-Röhn

Im Zuge der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle hat der Unterhaltsgläubiger die Möglichkeit, die Forderung als Forderung aus unerlaubter Handlung anzumelden. Wenn Sie als Schuldner darauf nicht entsprechend reagieren, d.h., Sie müssen der Anmeldung innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprechen, so erhalten Sie für diese Forderung keine Restschuldbefreiung. Vorsicht ist auch geboten, wenn Sie bereits vorher strafrechtlich wegen einer Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt wurden. Diese strafrechtliche Verurteilung gilt zumindest als Indiz dafür, dass es sich um eine Forderung aus unerlaubter Handlung handeln könnte. Nichts desto trotz muss der Unterhaltsgläubiger einen separaten Feststellungsprozess gegen Sie führen und beweisen, dass es sich um eine solche Forderung handelt.

Aber Achtung: Unterhaltsforderungen aus dem laufenden Unterhalt, die nach Eröffnung der Privatinsolvenz entstehen, unterliegen nicht der Restschuldbefreiung in diesem Insolvenzverfahren. Hier droht weiterhin eine Einkommenspfändung! Hier gilt gegenüber den gesetzlich festgelegten Pfändungsfreigrenzen sogar noch eine verschärfte Regelung: bei laufendem Kindesunterhalt besteht auf Antrag des Gläubigers die Möglichkeit, Ihr Einkommen bis auf den Sozialhilfesatz, der sich am Regelbetrag von ALG II orientiert, zu pfänden. Dem können Sie nur gegenübertreten, wenn Sie entsprechende Anträge stellen und sowohl Ihre gesamten Einnahmen, als auch Ihre gesamten Ausgaben offenlegen.

Rechtsanwältin Dorothee Westphal-Rohn

Empfehlung von Rechtsanwältin Dorothee Westphal-Rohn

Aufgrund der Komplexität des Verfahrens bei vorhandenen Unterhaltsforderungen empfehle ich, den entsprechenden Sachverhalt frühzeitig mit einem Anwalt abzustimmen. Ich prüfe für Sie, ob die Voraussetzungen einer Unpfändbarkeit erfüllt werden und unterstütze Sie beim Ausfüllen der entsprechenden Anträge. Im Streitfall muss die Unpfändbarkeit gegenüber dem Gericht oder dem Treuhänder fundiert dargestellt werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens sind Sie auf die Vertretung durch einen professionellen Anwalt angewiesen.
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