Privatinsolvenz und Lohnabtretung

Was ist eine Lohnabtretung? Welche Rolle spielt die Lohnabtretung bei der Privatinsolvenz?

Bei einer Lohnabtretung handelt es sich um eine vom Schuldner vetraglich genehmigte  Abtretung pfändbarer Bezüge z.B. aus Lohn, Gehalt, Rente oder Arbeitslosengeld. Es wird zwischen 2 Arten der Lohnabtretung unterschieden, die beide im Zuge der Privatinsolvenz eine wichtige Rolle spielen.

1. Vertraglich vereinbarte Lohnabtretung als Sicherheit für einen Kredit

Wenn der Schuldner einen Kredit bei einer Bank aufnimmt, lässt sich die Bank in den meisten Fällen zur Absicherung ihrer Ansprüche den pfändbaren Teil des Einkommens des Schuldners abtreten. Diese Regelung findet sich oft in den Darlehensverträgen, die der Schuldner unterzeichnet. Eine Lohnabtretung kann aber auch bei Veträgen mit anderen Gläubigern als Sicherheit vereinbart werden. Gerät der Schuldner bereits mit zwei Monatsraten in Verzug, kann die Bank an den Arbeitgeber, die Rentenstelle oder das Arbeitsamt heran treten und die Abtretung offen legen. Der Arbeitgeber, bzw. die auszahlende Stelle ist dann verpflichtet, den pfändbaren Teil der Bezüge an die Bank auszuzahlen. Wenn Sie mit einem Ihrer Gläubiger eine solche Lohnabtretung vereinbart haben, hat dieser im Gegensatz zu anderen Gläubigern, ein leichtes Spiel. Er muss nicht extra vor Gericht einen Titel gegen Sie beantragen, er muss auch keinen Gerichtsvollzieher mit einer Lohnpfändung beauftragen. Hier reicht lediglich ein Zahlungsverzug von zwei Monaten aus, um an Ihr pfändbares Einkommen zu gelangen. Wenn Sie Privatinsolvenz beantragen, gilt folgendes: Sofern es mehrere Verträge gibt, in denen Sie als Sicherheit eine Lohnabtretung vereinbart haben, erhält der Gläubiger mit der ältesten Lohnabtretung in den ersten 24 Monaten nach Eröffnung des Verfahrens das volle pfändbare Einkommen. Danach wird die Lohnabtretung unwirksam.

2. Abtretungserklärung an den Treuhänder oder Insolvenzverwalter für die Zeit von sechs Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Bei Antragstellung auf Privatinsolvenz sollte auch ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden. Wenn diese beantragt wurde, sind Sie verpflichtet, in den Formularen zum Insolvenzantrag eine Abtretungserklärung zu unterschreiben. Damit treten Sie für den Fall der gerichtlichen Ankündigung der Restschuldbefreiung Ihr pfändbares Einkommen an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder oder Insolvenzverwalter ab. Der Arbeitgeber ist für die Berechnung des pfändbaren Einkommens zuständig und hat den unpfändbaren Anteil direkt an den Schuldner auszuzahlen. Das bedeutet für Sie, dass Sie auch im Fall einer Privatinsolvenz nicht weniger Geld zur Verfügung haben, als bei einer Lohnpfändung. Bislang ist höchstricherlich nicht geklärt, ob die Pfändungsfreigrenzen auch bei Arbeit des Schuldners, der ins Ausland ausgewandert ist, gelten. Da die Pfändbarkeit eine Frage des allgemeinen Zwangsvollstreckungsrechts ist, vertreten einige Gerichte die Auffassung, dass die jeweils in den ausländischen Staaten geltenden Pfändungsfreibeträge maßgeblich sind.

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