Privatinsolvenz und Energieschulden

Kann mein Strom- oder Gasversorger innerhalb eines Privatinsolvenz-Verfahrens wegen offener Forderungen die Lieferung einstellen?

Wenn Sie Energieschulden in die Privatinsolvenz mit aufnehmen wollen, ist Vorsicht geboten. Das gilt sowohl für die Strom- als auch für die Gasversorgung. In der Rechtsprechung ist umstritten, ob der Energieversorger Ihnen wegen Rückständen aus der Zeit vor Eröffnung der Privatinsolvenz den Liefervertrag kündigen kann. Das heisst, dass auch zwischen den Insolvenzgerichten über diese Rechtsfrage Uneinigkeit besteht.

Wenn Sie Energieschulden mit in die Privatinsolvenz aufnehmen und Sie Ihren Energieversorger noch nicht gewechselt haben, besteht also die Gefahr, dass Sie plötzlich von einer Liefersperre betroffen sind und keinen Strom oder Gas mehr beziehen können.

Und Vorsicht: Rückstände, die nach Eröffnung der Privatinsolvenz entstehen, berechtigen den Energieversorger in jedem Fall zur Kündigung.

Rechtsanwältin Dorothee Westphal-Rohn

Empfehlung von Rechtsanwältin Dorothee Westphal-Rohn

Insbesondere in Bereichen, in denen die allgemeine Rechtslage unklar ist, sollten Sie die bestehende Situation von einem erfahrenen Anwalt prüfen lassen und vor allem auch gestaltende Aktivitäten wie die Kündigung eines Energievertrags vorab genau auf die Konsequenzen prüfen lassen. Aus den Erfahrungen mit einer Vielzahl vergleichbarer Fälle können wir schnell und kostengünstig die passende Lösung auch für Sie entwickeln und dann auch nachhaltig bei den Vertragspartnern und dem Insolvenzgericht durchsetzen. Fragen Sie uns rechtzeitig – dann können wir gemeinsam sicherstellen, dass Sie auch vor und während einer Privatinsolvenz Ihr gewohntes Leben weiterführen können.
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