Dauer des Insolvenzverfahrens

Nach früherem Recht betrug die Dauer der Regelinsolvenz und der Verbraucherinsolvenz einschließlich Restschuldbefreiungsphase 3, 5 oder 6 Jahre.

Da das Insolvenzverfahren in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten mit am längsten dauerte, musste Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzen, was nunmehr geschehen ist.

Die Privatinsolvenz dauert ab dem 01.10.2020 für jeden Antragsteller nur noch 3 Jahre.

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Restschuldbefreiungsphase

Nach altem Recht galt folgendes:

In den Genuss der Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase auf 3 Jahre kamen nur die Schuldner, die es schafften, innerhalb von drei Jahren 35 % ihrer Schuldensumme zzgl. Gerichtskosten aufzubringen.

Für Schuldner, die wenigstens die Gerichtskosten aufbringen konnten, gab es eine Verkürzung auf 5 Jahre.

Für alle anderen Schuldner änderte sich nichts. Die Dauer des Verfahrens betrug nach wie vor 6 Jahre.

Die Reform der Privatinsolvenz 

sieht vor, dass sich die Verfahrensdauer für alle Antragsteller auf 3 Jahre verkürzt.

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