Privatinsolvenz und neue Schulden
Was passiert, wenn ich nach Eröffnung der Privatinsolvenz neue Schulden mache?
Nach Eröffnung der Privatinsolvenz neu entstandene Schulden werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst. Das bedeutet zunächst, dass Sie neue Schulden unbedingt vermeiden sollten!
Sind in Ihrem Fall in der Wohlverhaltensphase trotzdem neue Schulden entstanden, so sind Vollstreckungen der neuen Gläubiger grundsätzlich zulässig. Hier ist zu unterscheiden zwischen Einkommen aus Selbständigkeit und Einkommen aus Gehalt. Da der Nichtselbständige in dieser Phase sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgetreten hat, droht eine Vollstreckung allenfalls in neu erworbenes Vermögen ( z.B. Schenkung, Lottogewinn oder Erbschaft ). Hingegen sind die Einkünfte aus Selbständigkeit für die neuen Gläubiger pfändbar. Die Restschuldbefreiung für die alten Schulden, die bereits vor Eröffnung der Privatinsolvenz entstanden sind, kann Ihnen aber wegen neuer Schulden nicht versagt werden.