Privatinsolvenz und Mietschulden
Kann ich während des Privatinsolvenzverfahrens von meinem Vermieter wegen Mietschulden gekündigt werden?
Nein! Mietschulden, die vor Eröffnung der Privatinsolvenz entstanden sind, berechtigen den Vermieter nicht zur Kündigung. Das gilt aber nur, wenn das Privatinsolvenz-Verfahren schon eröffnet ist.
Der Vermieter ist damit gezwungen, seine offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis beim Treuhänder oder Insolvenzverwalter anzumelden. Insofern schützt die Eröffnung der Privatinsolvenz ein bestehendes Mietverhältnis.
Aber Achtung: In der Praxis kommt es leider immer wieder vor, dass Insolvenzverwalter oder Treuhänder die Wohnung nach Eröffnung der Privatinsolvenz einfach kündigen, um die Kaution zu vereinnahmen. Sollten Sie davon betroffen sein, sollten Sie spätestens jetzt die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts in Anspruch nehmen. Wir klären in solchen Fällen zeitnah den Sachverhalt mit allen Beteiligten und stellen so sicher, dass Sie ihre Wohnung behalten können.
Eine Ausnahme gibt es bei Genossenschafts- wohnungen. Der Treuhänder oder Insolvenzverwalter ist in diesem Fall berechtigt, das Mitgliedsverhältnis zu kündigen und sich die Genossenschaftsanteile auszahlen zu lassen. Da wiederum ein bestehendes Mitgliedsverhältnis Voraussetzung für die Bereitstellung einer Genossenschaftswohnung ist, besteht die Gefahr, dass der Nutzungsvertrag über die Wohnung von der Genossenschaft gekündigt wird.
Und – Vorsicht: Mietrückstände, die nach Eröffnung der Privatinsolvenz entstehen, berechtigen den Vermieter in jedem Fall zur Kündigung!Sobald Sie mit zwei vollen Monatsmieten in Verzug sind, kann der Vermieter den Vertrag kündigen.