Privatinsolvenz und Insolvenzverschleppung
Welche Rolle spielt eine Insolvenzverschleppung bei der Privatinsolvenz?
Immer wieder fragen unsere selbständigen Mandanten, ob sie sich evtl. einer Insolvenzverschleppung strafbar machen, wenn sie nicht sofort Privatinsolvenz anmelden. Keine Angst, wenn Sie als natürliche Person Regelinsolvenz oder als ehemals Selbständiger Verbraucherinsolvenz anmelden wollen, müssen Sie nicht befürchten, wegen verspäteter Antragstellung wegen Insolvenzverschleppung strafrechtlich verfolgt zu werden. Nur bei der sog. Firmeninsolvenz für juristische Personen müssen die Vertreter aufpassen. Bei einer Privatinsolvenz müssen keine Fristen wegen verspäteter Antragstellung beachtet werden.
Wer kann wegen Insolvenzverschleppung strafrechtlich verfolgt werden?
Wird eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des vetretungsorganes oder die Abwickler gem. § 15a InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Eröffnungsantrag zu stellen. Eine erst drohende Zahlungsunfähigkeit reicht nicht aus. Die Drei-Wochenfrist gilt dann noch nicht. Antragspflicht besteht also u.a. für die Vertreter von
- Stiftungen
- Vereine
- Aktiengesellschaften
- Genossenschaften
- GmbH´s
- Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Ltd., wenn der tatsächliche Mittelpunkt ihrer Interessen in Deutschland liegt
Bei der dreiwöchigen Frist handelt es sich um eine sog. Höchstfrist. Diese Frist darf nicht überschritten werden, selbst wenn zu diesem Zeitpunkt noch Verhandlungen geführt werden, die eine erfolgreiche Sanierung der Firma versprechen. Die Antragspflicht beginnt mit Kenntnis des Vorliegens des Insolvenzgrundes der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung. Die Beweislast dafür, dass keine Kenntnis vorlag oder es keinerlei Anlass gab, sich Kenntnis zu verschaffen, liegt beim Antragsteller.
Folgen der Insolvenzverschleppung
Eine Insolvenzverschleppung kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Wenn fahrlässig gehandelt wird, ist die Strafe eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Ich wurde wegen Insolvenzverschleppung schon einmal verurteilt, kann ich später trotzdem Privatinsolvenz anmelden?
Ja, das können Sie! Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung führt nicht zur Versagung der Restschuldbefreiung. Falls Sie jedoch wegen Verstoßes gegen die §§
283 Bankrott
283a besonders schwerer Fall des Bankrotts
283b Verletzung der Buchführungspflicht
283c Gläubigerbegünstigung
verurteilt wurden, und ein Gläubiger einen Versagungsantrag im Schlusstermin stellt, versagt das Gericht die Restschuldbefreiung. Als Fristen gelten die Tilgungsfristen aus dem Bundeszentralregister. Also erst, wenn Ihre Strafe aus dem Bundeszentralregister gelöscht wurde, können Sie einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen, ohne dass Sie die Versagung der Restschuldbefreiung befürchten müssen. Die Tilgungsfristen können fünf bis 20 Jahre dauern, je nachdem, wie hoch Ihre Strafe war.