Privatinsolvenz und Haus, Eigenheim, Grundstück oder Eigentumswohnung
Was passiert mit meinem Haus (meinem Grundstück, meiner Eigentumswohnung) im Verlauf einer Privatinsolvenz?
Ihr Immobilienbesitz ist im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens stark bedroht. Wie alle weiteren Vermögensgegenstände fällt auch Ihr Haus, Ihr Eigenheim, Ihr Grundstück oder Ihre Eigentumswohnung zunächst grundsätzlich immer in die Insolvenzmasse, soweit Sie Eigentümer oder Miteigentümer sind. Eine Verwertung wird der Insolvenzverwalter oder Treuhänder jedoch nur dann vornehmen, wenn der Wert des Eigenheims höher ist, als die aktuell darauf lastenden und im Grundbuch eingetragenen Verbindlichkeiten. Am besten ist es also, wenn Ihr Haus bis unters Dach verschuldet ist. Sollte sich ergeben, dass die auf Ihrem Haus lastende Schuldensumme geringer ist, als der Wert Ihres Hauses oder Ihres Eigentumsanteils am Haus, kann der Insolvenzverwalter eine Verwertung vornehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den übersteigenden Anteil aus der Insolvenzmasse heraus zu kaufen. Schätzt ein Gutachter den Wert Ihrer Immobilie z.B. auf 120.000,00 €, lasten aber nur noch 110.000,00 € darauf, ergibt sich ein fiktiver Wert in Ihrem Vermögen von 10.000,00 €. Diesen Betrag können Sie als Ausgleich in die Insolvenzmasse einzahlen. Sie verlieren ihr Haus dann nicht.
Eine weitere Gefahr besteht von Seiten der Sicherungsgläubiger – das sind die Gläubiger, die sich ein Sicherungsrecht im Grundbuch haben eintragen lassen. Unabhängig von der Eröffnung einer Privatinsolvenz können die Sicherungsgläubiger weiter vollstrecken.