Privatinsolvenz und ein zweites Insolvenzverfahren – Informationen und Beratung zum Thema Privatinsolvenz
Im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz entsteht eine Vielzahl von Detailfragen. Als Anwältin mit langjähriger Erfahrung in diesem Themenbereich erklärt Dorothee Westphal hier die wichtigsten Zusammenhänge. Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund zu dem Thema, was bei der Vorbereitung und Durchführung eines zweiten Insolvenzverfahrens wichtig ist.
Frage: ich habe bereits ein Privatinsolvenzverfahren hinter mir. Leider hat sich meine Situation jetzt erneut verschlechtert. Kann ich eine zweite Privatinsolvenz durchlaufen?
Antwort: Ja, das ist möglich, ein zweites Insolvenzverfahren ist nicht ausgeschlossen. Allerdings müssen zuvor zahlreiche Detailfragen geklärt werden. Zu klären ist hier unter anderem zunächst, ob beispielsweise noch ein laufendes Insolvenzverfahren anhängig ist, bereits schon einmal Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde und weswegen gegebenfalls die Restschuldbefreiung versagt wurde. Und: Oftmals wird jedoch keine Stundung der Verfahrenskosten erreicht werden können.
Wird ein zweites Privatinsolvenzverfahren angestrebt, ergibt sich eine Vielzahl von Einzelfragen und speziellen Rechtsproblemen, die Sie in jedem Fall vorher genau prüfen lassen sollten. Nur so können unerwartete Effekte und hohe Zusatzkosten vermieden werden. Wir prüfen für Sie die genauen Vorausetzungen und geben Ihnen eine präzise Einschätzung Ihrer Situation, verbunden mit klaren Empfehlungen über eine zu Ihren Zielen passenden Vorgehensweise.
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