Privatinsolvenz und Auto – Informationen und Beratung zum Thema Privatinsolvenz
Im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz entsteht eine Vielzahl von Detailfragen. Als Anwältin mit langjähriger Erfahrung in diesem Themenbereich erklärt Dorothee Westphal hier die wichtigsten Zusammenhänge. Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Privatinsolvenz und Auto.
Frage: Was passiert mit meinem Auto (meinem Motorrad, meinem Moped), wenn es zu einer Privatinsolvenz kommt? Kann dieses eingezogen werden?
Antwort: Ja! Grundsätzlich besteht die Gefahr, dass Ihr aktuelles Fahrzeug vom Insolvenzverwalter oder Treuhänder eingezogen und verwertet wird.
Lediglich in bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit,dass das Fahrzeug in Ihrem Besitz verbleibt.
- Das Fahrzeug ist geleast.
- Ist das Fahrzeug finanziert und sind die Schulden bei der finanzierenden Bank noch höher als der Fahrzeugwert, droht auch keine Wegnahme.
- Sind jedoch die Schulden geringer als der Fahrzeugwert oder ist das Fahrzeug vollständig bezahlt, droht nur dann keine Wegnahme, wenn das Fahrzeug zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit benötigt wird.
Damit können Sie die Pfändung Ihres Fahrzeuges vermeiden, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, einen entsprechenden Nachweis führen und entsprechende Anträge stellen.
Meine Empfehlung:
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens empfehle ich, den entsprechenden Sachverhalt frühzeitig mit einem Anwalt abzustimmen. Ich prüfe auch schon vor der Privatinsolvenz für Sie, ob die Voraussetzungen einer Unpfändbarkeit erfüllt werden und unterstütze Sie beim Ausfüllen der entsprechenden Anträge.
Im Streitfall muss bei Privatinsolvenz die Unpfändbarkeit gegenüber dem Gericht oder dem Treuhänder fundiert dargestellt werden.Spätestens zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens sind Sie auf die Vertretung durch einen professionellen Anwalt angewiesen.
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