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Privatinsolvenz und der Arbeitgeber – Informationen und Beratung zum Thema Privatinsolvenz

Im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz entsteht eine Vielzahl von Detailfragen. Als Anwältin mit langjähriger Erfahrung in diesem Themenbereich erklärt Dorothee Westphal hier die wichtigsten Zusammenhänge. Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Privatinsolvenz und das Verhältnis zum Arbeitgeber.

Frage: Erfährt mein Arbeitgeber von meinem Insolvenzverfahren? Kann mir deshalb gekündigt werden?

Antwort: Ja! Es ist eher wahrscheinlich, dass der Arbeitgeber vom Insolvenzerfahren Kenntnis erlangt. Dies ist deshalb zu erwarten, weil die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht wird. Im Übrigen wird der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder an Ihren Arbeitgeber heran treten, wenn pfändbares Einkommen vorhanden ist oder hierüber Klärungsbedarf besteht.

Eine Insolvenz ist kein Kündigungsgrund. Aber: der Arbeitgeber kann im Verlauf des Verfahrens verpflichtet werden, jeden Monat das pfändbare Einkommen zu ermitteln und an den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter auszuzahlen.


Meine Empfehlung:

Wir raten aber unseren Mandanten grundsätzlich, den Arbeitgeber rechtzeitig in einem Vieraugengespräch über ein bevorstehendes Insolvenzverfahren zu informieren. Hierbei erweist es sich nach unseren Erfahrungen als vorteilhaft, wenn neben der Situation auch schon der Willen zur Lösung und die Vorgehensweise zur Bereinigung durch den Betroffenen dargestellt wird. Wir bereiten im Rahmen unserer Betreuung dieses Gespräch gegebenenfalls mit Ihnen vor.

Allerdings ist das Gespräch mit dem Arbeitgeber – ebenso wie die gsamte Privatinsolvenz – gegebenenfalls vermeidbar. Wir prüfen für Sie, ob sich Pfändung und Privatinsolvenz nicht durch eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern abwenden läßt und führen für Sie die entsprechenden Verhandlungen.


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