Privatinsolvenz und Betrug / unerlaubte Handlung – Informationen und Beratung zum Thema Privatinsolvenz
Im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz entsteht eine Vielzahl von Detailfragen. Als Anwältin mit langjähriger Erfahrung in diesem Themenbereich erklärt Dorothee Westphal hier die wichtigsten Zusammenhänge. Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Privatinsolvenz und Betrug bzw. unerlaubte Handlung
Frage: Kann ich Privatinsolvenz beantragen, obwohl ich wegen Betruges angezeigt, bzw. bereits rechtskräftig wegen Betruges verurteilt worden bin?
Antwort: Ja, ein Antrag auf Privatinsolvenz ist trotzdem möglich. Zu beachten ist jedoch, dass die Forderungen von Gläubigern, die auf einer vorsätzlich unerlaubt begangenen Handlung beruhen – wie beispielsweise Betrug, Diebstahl oder Körperverletzung – grundsätzlich nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Gläubiger ihre Forderung überhaupt unter Hinweis auf diesen Rechtsgrund zur Insolvenztabelle anmelden und dieses auch so festgestellt wird. Besteht ein großer Teil der Forderungen aus unerlaubten Handlungen, besteht die Gefahr, dass das Gericht Ihnen die Kostenstundung für die Privatinsolvenz versagt. Das bedeutet, dass Sie ca. 1500€ bis 2000€ Gerichtskosten für die Privatinsolvenz selbst aufbringen müssen.
Meine Empfehlung:
Im Falle einer Privatinsolvenz im Zusammenhang mit unerlaubten Handlungen sind eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen und Detailproblemen relevant. Daher sollten Sie in jedem Fall frühzeitig eine anwaltliche Beratung suchen! Vor allem zur Durchsetzung der Stundung der Gerichtskosten ist ein entsprechendes Antragsverfahren notwendig, damit das Insolvenzverfahren nicht weiter in die Schuldenkrise führt.
Weiterhin zeigt unsere Erfahrung, dass bei entsprechend professioneller Vorgehensweise für den Betroffenen die Situation deutlich verbessert werden kann – egal, ob eine rechtskräftige Verurteilung oder nur eine Anzeige vorliegt.
Zögern Sie daher nicht, sich bei Vorliegen dieser Voraussetzungen über unsere Beratungsmöglichkeiten zu informieren. Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot und begleiten Sie bei Auftragserteilung zum Festpreis durch Ihr Insolvenzverfahren.
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