Privatinsolvenz und Mietschulden – Informationen und Beratung zum Thema Privatinsolvenz
Im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz entsteht eine Vielzahl von Detailfragen. Als Anwältin mit langjähriger Erfahrung in diesem Themenbereich erklärt Dorothee Westphal hier die wichtigsten Zusammenhänge. Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Privatinsolvenz und Mietschulden.
Frage: Kann ich während des Privatinsolvenzverfahrens von meinem Vermieter wegen Mietschulden gekündigt werden?
Die Antwort: Nein! Mietschulden, die vor Eröffnung der Privatinsolvenz entstanden sind, berechtigen den Vermieter nicht zur Kündigung. Das gilt aber nur, wenn das Privatinsolvenz-Verfahren schon eröffnet ist.
Der Vermieter ist damit gezwungen, seine offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis beim Treuhänder oder Insolvenzverwalter anzumelden. Insofern schützt die Eröffnung der Privatinsolvenz ein bestehendes Mietverhältnis.
Aber Achtung: In der Praxis kommt es leider immer wieder vor, dass Insolvenzverwalter oder Treuhänder die Wohnung nach Eröffnung der Privatinsolvenz einfach kündigen, um die Kaution zu vereinnahmen. Sollten Sie davon betroffen sein, sollten Sie spätestens jetzt die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts in Anspruch nehmen. Wir klären in solchen Fällen zeitnah den Sachverhalt mit allen Beteiligten und stellen so sicher, dass Sie ihre Wohnung behalten können.
Eine Ausnahme gibt es bei Genossenschaftswohnungen. Der Treuhänder oder Insolvenzverwalter ist in diesem Fall berechtigt, das Mitgliedsverhältnis zu kündigen und sich die Genossenschaftsanteile auszahlen zu lassen. Da wiederum ein bestehendes Mitgliedsverhältnis Voraussetzung für die Bereitstellung einer Genossenschaftswohnung ist, besteht die Gefahr, dass der Nutzungsvertrag über die Wohnung von der Genossenschaft gekündigt wird.
Und – Vorsicht: Miet-Rückstände, die nach Eröffnung der Privatinsolvenz entstehen, berechtigen den Vermieter in jedem Fall zur Kündigung!
Aufgrund der gegebenen Rechtslage in diesem Bereich sollten Sie vor allem schnell reagieren, wenn Mietschulden aufgelaufen sind. Wir prüfen in solchen Fällen zeitnah, ob ein Privatinsolvenzverfahren sinnvoll ist und steigen schnell in das Verfahren ein, sodass Ihr Mietverhältnis abgesichert ist.
Wir begleiten Sie auch während des Verfahrens und wehren eine unberechtigte Kündigung Ihres Mietvertrags wenn nötig ab. Hier haben wir durch den anwaltlichen Hintergrund neben der notwendigen fundierten Kenntnis der Rechtslage auch die notwendige Autorität gegenüber Treuhändern, Insolvenzverwaltern und Vermietern – damit Sie in jedem Fall Ihr “Dach über dem Kopf” behalten können.
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