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Privatinsolvenz und Haus, Eigenheim, Grundstück oder Eigentumswohnung – Informationen und Beratung zum Thema Privatinsolvenz

Im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz entsteht eine Vielzahl von Detailfragen. Als Anwältin mit langjähriger Erfahrung in diesem Themenbereich erklärt Dorothee Westphal hier die wichtigsten Zusammenhänge. Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Privatinsolvenz und Eigenheim oder Eigentumswohnung.

Frage: Was passiert mit meinem Haus (meinem Grundstück, meiner Eigentumswohnung) im Verlauf einer Privatinsolvenz?

Antwort: Ihr Immobilienbesitz ist im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens stark bedroht. Wie alle weiteren Vermögensgegenstände fällt auch Ihr Haus, Ihr Eigenheim, Ihr Grundstück oder Ihre Eigentumswohnung zunächst grundsätzlich immer in die Insolvenzmasse, soweit Sie Eigentümer oder Miteigentümer sind. Eine Verwertung wird der Insolvenzverwalter oder Treuhänder jedoch nur dann vornehmen, wenn der Wert des Eigenheims höher ist als die aktuell darauf lastenden und im Grundbuch eingetragenen Verbindlichkeiten.

Eine weitere Gefahr besteht von Seiten der Sicherungsgläubiger – das sind die Gläubiger, die sich ein Sicherungsrecht im Grundbuch haben eintragen lassen. Unabhängig von der Eröffnung einer Privatinsolvenz können die Sicherungsgläubiger weiter vollstrecken.


Meine Empfehlung:

Trotz der oben beschriebenen Voraussetzungen ist es nicht zwingend, dass Sie Ihr Grundeigentum verlieren, wenn Privatinsolvenz eröffnet wird. Hier kommt es darauf an, mit entsprechenden Verhandlungen und entschlossener Argumentation vor dem jeweiligen rechtlichen Hintergrund frühzeitig eine Absicherung des Immobilienbesitzes anzustreben.

Wir prüfen im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit die entsprechenden Voraussetzungen, führen die Verhandlungen mit den Gläubigern und erarbeiten Lösungen für die Problemstellungen, die sich aus der Sachlage bezüglich der Sicherungsgläubiger ergeben. Sie sollten sich im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz bei vorhandenem Immobilienbesitz in jedem Fall anwaltlich beraten lassen – damit die vorhandenen Chancen zum Erhalt Ihres Zuhauses nicht leichtfertig verspielt werden.


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