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Privatinsolvenz beantragen – Informationen und Beratung zum Thema Privatinsolvenz

Im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz entsteht eine Vielzahl von Detailfragen. Als Anwältin mit langjähriger Erfahrung in diesem Themenbereich erklärt Dorothee Westphal hier die wichtigsten Zusammenhänge. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der Frage, wie die Antragsstellung zu einer Privatinsolvenz erfolgt.

Frage: Wie beantrage ich eine Privatinsolvenz?

Antwort: Zunächst ist zu klären, ob ein entsprechender Antrag auf Privatinsolvenz für Sie grundsätzlich möglich ist. Diesen können Sie stellen, wenn Sie Verbraucher sind und Ihre Schulden Ihrem privaten Konsum zugeordnet werden können, beispielsweise durch Ratenkäufe . Handyverträge oder Versicherungsverträge. Aber auch als ehemals Selbständiger können Sie Privatinsolvenz beantragen, allerdings nur, wenn es nicht mehr als 19 Gläubiger gibt und Sie keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben.

Zwingende Voraussetzung in beiden Fällen ist jedoch, dass zunächst der außergerichtliche Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern durchgeführt werden muss. Zunächst müssen Ihre Gläubiger angeschrieben und zur Mitteilung Ihrer aktuellen Schuldensumme aufgefordert werden. Wenn alle Forderungen Ihrer Gläubiger vorliegen, muss den Gläubigern ein Schuldenbereinigungsplan zugestellt werden. Erst wenn dieser Plan scheitert, kann Ihnen die Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs, ohne die Sie keine Privatinsolvenz beantragen können, ausgestellt werden. Diese offizielle Bescheinigung erhalten Sie nur von einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt.

Für den sich dann anschließenden Antrag auf Privatinsolvenz gibt es bundesweit geltende amtliche Vordrucke, die ca. 30 Seiten umfassen und bei dem für Sie zuständigen Gericht eingereicht werden müssen.

 

Meine Empfehlung:

Ein Antrag auf Privatinsolvenz ist ein komplexer Vorgang, bei dem verschiedene Rechtsgebiete und Vorschriften relevant sind. Eine entsprechend große Sicherheit bezüglich des angestrebten Ergebnisses – schuldenfrei werden in absehbarer Frist zu kalkulierbaren Kosten – erreichen Sie am besten durch die Zusammenarbeit mit einem professionellen Partner wie unserer Kanzlei. Neben dem fundierten rechtlichen Hintergrund bringen wir unsere Erfahrungen aus zahlreichen erfolgreich abgeschlossenen Verfahren mit ein.

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie zum genau festgelegten Preis alle nötigen Vorbereitungen sowie die vollständige und ordnungsgemäße Erstellung des Antrages auf Privatinsolvenz. In diesem Zusammenhang bereiten wir auch für Sie den Antrag auf Erteilung der Kostenstundung und Restschuldbefreiung vor. Damit vermeiden Sie unnötige Schwierigkeiten und Verzögerungen – und können sich ganz dem Aufbau Ihrer neuen beruflichen und privaten Existenz widmen.

 

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