Aktueller Pfändungsrechner 2023 / 2024

Unser Pfändungsrechner ermöglicht Ihnen die Berechnung Ihres pfändbaren Einkommens unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Pfändungstabelle.

Geben Sie hier Ihre Daten ein und erfahren Sie Ihren Pfändungsfreibetrag:

Netto Einkommen: 1500 €
Unterhaltspflichtige Personen: 1

Pfändbarer Betrag: 0 €

Hinweise zum Pfändungsrechner

  • Die Höhe des pfändbaren Einkommens hängt von der Anzahl Ihrer unterhaltspflichtigen Personen ab. Gesetzliche Unterhaltspflicht kann bestehen gegenüber Kindern, Eltern, Großeltern, Enkeln, Ehegatten (auch getrennt lebend oder geschieden). Unterhaltspflicht besteht auch gegenüber eingetragenen Lebenspartnern oder einem nicht verheirateten Elternteil, das ein Kind bis zum dritten Lebensjahr betreut.
  • Zum Nettoeinkommen gehören u.a. Gehalt, Altersrente, Pensionen und Arbeitslosengeld.
  • Über den Pfändungsfreibetrag können Sie frei verfügen.

Bei einer Lohnpfändung können Gläubiger nur einen Teil des Einkommens für sich beanspruchen. Der Pfändungsrechner hilft Ihnen dabei, herauszufinden, wie hoch der pfändbare Betrag des Nettoeinkommens in Ihren individuellen Fall ist.

Die Lohnpfändung ist für Gläubiger ein effizientes Mittel um ausstehende Werte einziehen zu können. Dabei ist diese Art der Pfändung eine der häufigsten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Doch muss der Schuldner keine Angst haben, dass sein gesamtes Einkommen gepfändet wird. Denn vom Gesetzgeber wird ein bestimmter Betrag festgelegt, der dem Schuldner als unpfändbar überlassen wird und er zur Sicherung seines Existenzminimums benötigt.

Berechnung der Pfändungsfreigrenze

Dieser festgelegte Betrag, welcher dem Schuldner monatlich von seinem Einkommen überlassen wird, stellt die Pfändungsfreigrenze dar. Sie ergibt sich zum einen aus dem Nettoeinkommen des Schuldners. Hinzu kommen jedoch noch Unterhaltsverpflichtungen, welcher der Schuldner zu erfüllen hat. Je größer die Unterhaltsverpflichtungen sind, das heißt je mehr Personen Sie gegenüber unterhaltspflichtig sind, egal ob Kind oder Ehegatte ohne Einkommen, desto höher ist Ihre Pfändungsfreigrenze. Wie hoch die jeweils geltenden Pfändungsfreigrenzen sind, finden Sie in der Pfändungstabelle. Der Pfändungsrechner gibt Ihnen dagegen an, wie hoch der pfändbare Betrag ist.

Der Pfändungsrechner

Der Pfändungsrechner hilft Ihnen dabei schnell und einfach den Betrag zu ermitteln, der von Ihrem Einkommen gepfändet werden kann. Alles was Sie dafür tun müssen ist, Ihr monatliches Netto-Einkommen und die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen anzugeben. So müssen Sie nicht erst in der langen Pfändungstabelle suchen, sondern können sich vom Pfändungsrechner direkt den pfändbaren Anteil anzeigen lassen. Die Differenz auf Ihrem Einkommen und dem angezeigten pfändbaren Anteil ist der für Sie weiterhin verfügbare und unpfändbare Betrag. Für diese Berechnung greift der Pfändungsrechner dabei auf die aktuell geltenden Zahlen zurück.

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