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Insolvenz vermeiden: Mit außergerichtlichem Vergleich zur Schuldenfreiheit

Insolvenz vermeiden – das können wir für Sie erreichen:

  • Kosten- und Zinsstopp: Wir handeln für Sie einen fixen Betrag aus.
  • Teilschuldenerlass: Wir verhandeln für Sie mit Ihren Gläubigern über einen Erlass der Schulden.
  • Reduzierte, vereinheitlichte Raten: Sie zahlen zukünftig eine reduzierte Rate für einen genau definierten Zeitraum nur noch an eine einzige Stelle.
  • Alternativ: Einmalzahlung Sofort schuldenfrei durch Einmalzahlung.
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Oder rufen Sie uns jetzt an: 0381/375 789 9

Auch ohne Insolvenzverfahren können wir Ihre Situation deutlich verbessern und erreichen, dass Sie in einem klar definierten Zeitraum schuldenfrei werden. Die Lösung dafür ist ein außergerichtlicher Vergleich mit Ihren Gläubigern. Als kompetenter Partner mit langjähriger Erfahrung und nachweisbaren Erfolgen auf diesem Gebiet planen wir die notwendigen Schritte, führen für Sie die entsprechenden Verhandlungen und sorgen so für eine bestmögliche Lösung für Sie.

 

Insolvenz vermeiden: Das sind die einzelnen Schritte

  1. Gläubigerliste erstellen
    Auch hier beginnt die Arbeit damit, dass zunächst aktuelle Forderungsaufstellungen bei den Gläubigern eingeholt werden, um die exakte Schuldensumme zu ermitteln.
  2. Vergleichsangebot ausarbeiten
    Die genaue Schuldensumme wird den Mandanten mitgeteilt. Anhand der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse wird ein exakt auf den Mandanten zugeschnittener Vergleich ausgearbeitet. Die Höhe der Rate oder der Einmalzahlung wird selbstverständlich mit den Mandanten persönlich abgestimmt. Die Raten werden so festgelegt, dass es möglich ist, dass diese auch bezahlt werden können, d.h. wir achten schon darauf, dass es nicht „weh tut“.
  3. Vergleichsangebot verhandeln
    Wir handeln zunächst für unseren Mandanten einen Kosten- und Zinsstopp aus, die Forderungen werden dabei auf einen genau definierten Betrag festgeschrieben. Im zweiten Schritt verhandeln wir über die Höhe der Forderungen. Dabei bestehen häufig erhebliche Spielräume – oftmals verzichten Gläubiger auf bis zu 70 % ihrer Forderungen. Wenn Gläubiger das Vergleichsangebot ablehnen, erstellen wir im nächsten Schritt Gläubiger-individuelle Angebote, die sich genau im gesetzlichen Rahmen bewegen.Unsere Vergleiche sind zeitlich begrenzt, orientieren sich an der Dauer des Insolvenzverfahrens und die Zahlungen überschreiten üblicherweise den Zeitraum von 72 Monaten nicht – es sei denn, Sie wünschen eine alternative zeitliche Abfolge.

 

Ein außergerichtlicher Vergleich hat für Sie folgende Vorteile:
  • Kein Insolvenzverfahren
    Bei einer außergerichtlichen Einigung entstehen keine Gerichtskosten, eine Bestellung eines Treuhänders oder Insolvenzverwalters ist nicht notwendig. Weiterhin erfolgt keine Bekanntmachung des Verfahrens, damit ist die größtmögliche Diskretion erreichbar.
  • Kosten- und Zinsstopp
    Bei erfolgreichen Vergleichsverhandlungen erfolgt ein sofortiger Stopp der Pfändungen. Zinsen und Kosten werden nicht weiter berechnet. Damit wächst der Schuldenbestand nicht weiter, Sie werden nicht länger mit unnötigen Zinsaufwänden und Gebühren konfrontiert.
  • Teilschuldenerlass
    Wir verhandeln für Sie mit Ihren Gläubigern über einen Erlass der Schulden. In der Praxis ist eine Reduktion der Schulden um bis zu 70% möglich!
  • Schuldenreduktion auch für Sonderforderungen
    Bußgelder und Geldstrafen, für die es sonst keine Restschuldbefreiung gibt und die der Mandant immer im Ganzen bezahlen muss, sind auch Verhandlungsmasse, auch hier sind Verzichte der Gläubiger oder kleine Ratenzahlungen möglich.
  • Einheitliche Raten
    Die Abwicklung der Ratenzahlung über unser Treuhandkonto ist möglich, d.h. wir verwalten die Zahlungen treuhänderisch und kehren die monatlichen Raten an die Gläubiger aus. Damit vereinfacht sich der Weg in die Schuldenfreiheit für unsere Mandanten nochmals deutlich.
  • Schuldenfreiheit wird planbar
    Nach spätestens 6 Jahren sind die Mandanten schuldenfrei – auch ohne Insolvenzverfahren.
  • Voraussetzung für Insolvenzverfahren
    Ein außergerichtlicher Vergleich ist beim Eintritt in ein Privatinsolvenzverfahren ein notwendiger Schritt. Sollte der Vergleich nicht zustande kommen, schaffen wir so die Voraussetzungen für ein im Anschluss durchzuführendes gerichtliches Privatinsolvenz-Verfahren.

 

Darum sollten Sie die Verhandlungen uns überlassen:
  • Bei unseren Verhandlungen mit den Gläubigern bringen wir langjährige Erfahrung und vertiefte juristische Fachkenntnisse ein. In vielen Fällen besprechen wir die Lage mit den Gläubigern persönlich und verhandeln hartnäckig im Sinne einer Lösung zu Ihren Gunsten. Und: als Anwaltskanzlei haben wir eine deutlich bessere Verhandlungsposition als eine Einzelperson.
  • Sind besondere Gläubiger wie z.B. Finanzämter dabei, wissen wir genau, auf welche Besonderheiten wir achten müssen. Auch wenn Sie nur eine geringe Rate anbieten können, ist der Versuch, einen Vergleich anzustreben niemals aussichtslos.
  • Durch unsere über fünfjährige Tätigkeit ist unsere Kanzlei bei den Gläubigern in ganz Deutschland anerkannt.
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Weitere Informationen zum Thema Privatinsolvenz:

» Privatinsolvenz – der Ablauf: Ihr Weg zur Schuldenfreiheit im Detail

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